Unternehmen können über das Erbbaurecht bislang in ihren Immobilien gebundenes Kapital in liquide Mittel verwandeln.
Die Technik: Wenn sie auf Firmengelände ein Erbbaurecht bestellen, lässt sich das Grundstück verkaufen – die Gebäude darauf verbleiben aber im Firmeneigentum. Geld für betriebliche Investitionen kann auf diese Art frei werden, etwa für neue Maschinen. Überdies ist der Erbbauzins auch steuerlich absetzbar – Grundstücke lassen sich hingegen nicht abschreiben.