Die Dozentin, Frau Katharina Garske, berät seit 2014 als Rechtsanwältin vornehmlich Unternehmen in öffentlicher Hand und verhandelt in diesem Zusammenhang regelmäßig Erbbaurechtsverträge für hafenaffine Ansiedlungen. Frau Garske ist angestellte Rechtsanwältin in der Kanzlei Berg-Packhäuser & Kollegen, Worpswede.
Thomas Kollmann, Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH), Chartered Surveyor (MRICS) verantwortete über 13 Jahre die Grundstücksgeschäfte für das Erzbistum München und Freising. Hierzu gehörten auch die Vergabe von Erbbaurechten sowie Verhandlungen über Verlängerungen und Neugestaltung bestehender Erbbaurechtsverträge einschließlich deren Bewertung. Langjähriger stellvertretender Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte der Stadt München.
Ulrike Kost, Leitende Kirchenrechtsdirektorin i.R., arbeitete über 30 Jahre in evangelischen Immobilienverwaltungen mit einem Schwerpunkt Erbbaurecht. Ihre Erbbaurechtserfahrungen sammelte sie in der Verantwortung für eine große erbbaurechtsgebende Stiftung mit über 10.000 Erbbaurechten sowie zuletzt im Rahmen der kirchlichen Rechts- und Vermögensaufsicht über die Immobilien von rund 1.530 bayerischen Kirchengemeinden und deren Beratung im Landeskirchenamt München. Neben ihrer hauptamtlichen Tätigkeit war sie lange Jahre Mitglied und stellv. Vorsitzende der Grundstücks- und Baurechtskommission der EKD und begleitete in diesem Rahmen u.a. die bundesweite Entwicklung des Erbbaurechts und die Diskussionen zu einem einheitlichen Mustervertrag.
Durch ihre langjährige Nebentätigkeit als Dozentin für Erbbaurechtsseminare, die sie nun im Ruhestand fortführt, ist sie auch mit den Fragestellungen von Kommunen und Stiftungen als Erbbaurechtsgeber vertraut sowie vieler anderer, die an ihren Seminaren teilnehmen wie z.B. Wohnbaugesellschaften, Banker, Sachverständige für Immobilienbewertung, Notare, Rechtsanwälte und gewerblicher Unternehmen.
Unser Dozent Herr Prof. Dr. Löhr: Professor für Steuerlehre und Ökologische Ökonomik an der Hochschule Trier, Umwelt-Campus Birkenfeld (hier auch Sprecher des Center for Land Research). Nebenberuflich ist er als selbstständiger Steuerberater (früher u.a. als freier Mitarbeiter bei Warth und Klein, Düsseldorf sowie Schlatter, Heidelberg) sowie als Kommunalberater tätig. Zudem ist er Mitglied im Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte Rheinland-Pfalz und dem regionalen Gutachterausschuss Rheinhessen-Nahe, im wissenschaftlichen Beirat der Freiherr-vom-Stein-Akademie für Europäische Kommunalwissenschaften sowie im Arbeitskreis Stadtentwicklung, Bau und Wohnen der Friedrich-Ebert-Stiftung. Er ist ebenfalls Mitglied in der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL), wo er v. a. im Ausschuss Bodenpolitik aktiv ist.
Der Dozent, Herr Stefan Meusel, berät als Notar und Rechtsanwalt deutschlandweit Mandanten zu Themen der Vertragsgestaltung bei Erbbaurechten sowohl beim Neuabschluss als auch der vorzeitigen Laufzeitverlängerung oder in vertraglichen Streitigkeiten.
Als Mitherausgeber und regelmäßiger Autor der Erbbaurechtszeitschrift im Beck-Verlag begleitet er das Erbbaurecht publizistisch über das Beratungsgeschäft hinaus.
Der Dozent, Herr Lt.RD Dr. Matthias Nagel, ist als Abteilungsleiter bei der Klosterkammer Hannover für ca. 17.000 Erbbaurechtsverträge zuständig. Zudem ist er Geschäftsführer der LIEMAK GmbH, die u.a. ebenfalls ein Portfolio von ca. 2400 Erbbaurechten betreut und ist Geschäftsführer und Vorstandsmitglied des Deutschen Erbbaurechtsverbands.
Der Dozent, Herr Florian Swars, berät als Rechtsanwalt deutschlandweit Mandanten zu Themen der Vertragsgestaltung bei Erbbaurechten sowohl beim Neuabschluss als auch der vorzeitigen Laufzeitverlängerung oder in vertraglichen Streitigkeiten.
Als Syndikusrechtsanwalt ist er zudem bei einem Dienstleister in der Erbbaurechtsverwaltung tätig und betreut dort ein Portfolio mit über 2400 Erbbaurechten.