Unsere Veranstaltungen zum Thema Erbbaurecht

Aktuelle
Veranstaltungen



Ablauf von Erbbaurechten und vorzeitige Erneuerung

Dieser Workshop soll zum einen die rechtlichen Grundlagen vermitteln und andererseits die Teilnehmer für Gestaltungsmöglichkeiten und Risiken bei Ablauf von Erbbaurechten sensibilisieren. Ein weiteres Ziel ist es, den Teilnehmern einen Einblick in die Verwaltungspraxis der anderen Teilnehmer zu geben und eine Diskussion zu ermöglichen.


5. Dezember 2024, 10:00 – 16:00
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Erbbaurecht für Einsteiger in die Verwaltungspraxis

Seminar
Kategorie: Einsteiger / Grundwissen

Sie sind neu im Bereich des Erbbaurechts unterwegs. Benötigen Grundlegendes Wissen in diesem speziellen Fachbereich. Unser Seminar bietet Ihnen einen Einstieg in die praktische Verwaltung von Erbbaurechten.


21. Januar 2025, 10:00 – 16:00
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Der Erbbaurechtsvertrag

Webinar
Kategorie: Einsteiger / Grundwissen

In diesem Webinar werden übliche vertragliche Regelungen erläutert und der spätere Umgang mit Ihnen skizziert. Die wichtigsten Vorschriften des Erbbaurechtsgesetzes werden dabei ebenso berücksichtigt, wie die aktuelle Rechtsprechung. Sie gewinnen dabei einen ersten Eindruck von den Gestaltungsoptionen, aber auch von den Problemfeldern von gängigen Erbbaurechtsverträgen aus den letzten 70 Jahren.


13. Februar 2025, 14:00 – 16:30
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Die Übertragung von Erbbaurechten

Webinar
Kategorie: Einsteiger Grundwissen

Die Übertragung von Erbbaurechten erfolgt in der Regel durch Veräußerung, für die ein Zustimmungsvorbehalt des Grundstückseigentümers vereinbart werden kann. Wir wollen Ihnen darstellen, ob und welche Auswirkungen eine Veräußerung auf den Erbbaurechtsvertrag hat und welche Fragen in diesem Zusammenhang zu klären sind. Es wird eingegangen auf die Ursachen für die Übertragung von Erbbaurechten sowie weitere mögliche Gründe.


7. Mai 2025, 14:00 – 16:30
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Verwaltung von Erbbaurechten – Haushaltsrechtliche Vorgaben und Digitalisierungsmöglichkeiten

Webinar
Kategorie: erweiterte Grundkenntnisse & Fortgeschrittene

In diesem Webinar werden die Vorgaben des Haushaltsrechts für die Bestellung, die Verwaltung und insbesondere die Verlängerung von Erbbaurechten besprochen.
Während das Erbbaurechtsgesetz den Parteien bei der Gestaltung viele Freiheiten einräumt, gibt es für kommunale Erbbaurechtsgeber bei der Bestellung, Verwaltung und Verlängerung zahlreiche haushaltsrechtliche Vorgaben. Die geforderte Gleichbehandlung der Erbbaurechtsnehmer ermöglicht dabei allerdings auch zahlreiche Digitalisierungsmöglichkeiten, die einen rechtssicheren und verwaltungsarmen Umgang auch einer Vielzahl von Erbbaurechten ermöglichen.


14. Mai 2025, 14:00 – 16:30
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Der Erbbauzins

Webinar
Kategorie: Einsteiger / Grundwissen

In diesem Webinar werden Sie den Erbbauzins etwas genauer betrachten. Auf welche vertraglichen Besonderheiten sollte acht gegeben werden. Welche Methoden gibt es um den Erbbauzins fair zu gestalten. Tauschen Sie sich mit den Teilnehmenden über die bisherigen Erfahrungen aus und klären Sie offene Fragen mit unserem Referierenden.


19. Mai 2025, 14:00 – 16:30
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Heimfall und / oder Vertragsstrafe ?

Webinar
Kategorie: erweiterte Grundkenntnisse & Fortgeschrittene

In diesem Webinar werden den Teilnehmenden einige Möglichkeiten zur Gestaltung von Heimfall- und Vertragsstrafen-Regelungen in Erbbaurechtsverträgen näher gebracht.

Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf das für öffentliche Grundstückseigentümer zu berücksichtigende Verhältnismäßigkeitsgebot gelegt. Vor diesem Hintergrund werden u.a. auch die Besonderheiten bei einer Ausgestaltung der Heimfall- und Vertragsstrafen-Regelungen im Stufenverhältnis beleuchtet.

Zunächst werden den Teilnehmenden die, sich aus dem Erbbaurechtsgesetz ergebenden, wesentlichen Vorgaben für die vertragliche Ausgestaltung von Heimfall und Vertragsstrafe und die daraus resultierenden üblichen vertraglichen Gestaltungsvariationen vorgestellt.

Öffentliche Grundstückseigentümer müssen bei der entsprechenden Vertragsgestaltung darüber hinaus stets auch das sich aus dem Grundgesetz ergebende Gebot der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen. Dies kann Auswirkungen auf die vertraglichen Regelungen zum Vorgehen des Erbbaurechtsgebers bei Pflichtverletzungen des Erbbaurechtsnehmers haben.

Zu Recht lässt sich die Frage stellen, ob es erforderlich ist, bei einer Vertragsverletzung unmittelbar den Heimfall zu erklären oder ob es nicht viel mehr angezeigt und verhältnismäßig (sowie interessengerecht) ist, den Erbbaurechtsnehmer zunächst durch Androhung und ggf. Ziehung einer Vertragsstrafe zur Einhaltung seiner vertraglichen Verpflichtungen anzuhalten.


5. Juni 2025, 14:00 – 16:30
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Besondere Gestaltungsfragen des Erbbaurechtsvertrages

Webinar
Kategorie: erweiterte Grundkenntnisse & Fortgeschrittene

Gegenstand des Webinars ist die vertiefte Erörterung besonderer Gestaltungsfragen des Erbbaurechtsvertrages. Anhand von Beispielen werden folgende Themenkomplexe erörtert:

1.    Der Rangrücktritt des Grundbuchberechtigten zugunsten des Erbbaurechts – Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten

2.    Ausübung des Heimfalls – Risiken für den Grundstückseigentümer

3.    Umstellung laufender Verträge auf die wertgesicherte Erbbauzinsreallast

Der Dozent erläutert die Hintergründe und stellt Lösungsansätze für die genannten Gestaltungsfragen vor. Anhand von Praxisbeispielen werden die Teilnehmenden in die Lage versetzt werden, diese Themen durch vorausschauendes Handeln erfolgreich zu bewältigen.


24. Juni 2025, 14:00 – 16:30
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Praxishinweise aus der Verwaltung

In diesem Webinar werden für den beruflichen Alltag, in der Erbbaurechtsverwaltung, auf die Praxis bezogene Themen veranschaulicht.


17. September 2025, 14:00 – 15:30
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Bewertung von Erbbaurechten und erbbaurechtsbelasteten Grundstücken

Webinar
Kategorie: Einsteiger / Grundwissen

Für Verhandlungen zur Begründung eines Erbbaurechtes, für die Veräußerung, für die Beleihung sind Kenntnisse über die Bewertung von Erbbaurechten und erbbaurechtsbelasteten Grundstücken unerlässlich. Zudem sichern Kenntnisse über Wertverhältnisse Kommunen vor Unterwertvergaben, Stiftungen schützen sich vor Vermögensverlusten, Unternehmen können Transaktionen revisionssicher abwickeln.

Seminarziel ist, Auswirkungen rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen auf den Wert von Erbbaurechten und Erbbaurechtsgrundstücken aufzuzeigen. Die Teilnehmer sollen hierfür selbst Werte einschätzen können, Gutachten Dritter hinterfragen und Verträge wirtschaftlich sinnvoll gestalten können. Das Seminar richtet sich dabei insbesondere an „Nicht-Sachverständige“, die im Rahmen ihrer Aufgaben und Verantwortlichkeiten mit der Thematik Erbbaurecht befasst sind.


23. September 2025, 09:00 – 13:00
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Die Belastung von Erbbaurechten

Webinar
Kategorie: Einsteiger / Grundwissen

In diesem Webinar werden den Teilnehmenden die verschiedenen Arten von Belastungen eines Erbbaurechts vorgestellt und die rechtliche Möglichkeit des Zustimmungsvorbehalts des Grundstückseigentümers. Neben vertraglichen Gestaltungsoptionen werden die Rechtsbehelfe des Erbbauberechtigten bei Verweigerung der Zustimmung und die anerkannten Verweigerungsgründe des Grundstückseigentümers vorgestellt.

Dabei werden Fallbeispiele zu Belastungen aus der Praxis diskutiert und die Rechtsfolgen der Belastungen bei Heimfall und Zeitablauf. Das Webinar soll für die praktische Erbbaurechtsverwaltung rechtliche und strategische Gestaltungsempfehlungen geben. In der abschließenden Diskussion können die Teilnehmenden Fragen stellen und eigene Fälle schildern.


12. November 2025, 14:00 – 16:30
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Die Wertsicherung des Erbbauzinses

Webinar
Kategorie: Einsteiger / Grundwissen

In diesem Webinar werden den Teilnehmern die verschiedenen Arten möglicher Wertsicherungsklausel vorgestellt. Zudem wird erörtert, ob und wie auch eine nachträgliche Änderung der Wertsicherungsklausel möglich wäre.

Im Weiteren wird aufgezeigt, wie man Wertsicherungen in Verträgen durchführen kann, in denen keine Wertsicherungsklausel vereinbart worden ist. Schließlich wird vertieft auf den § 9a ErbbauRG eingegangen, deren Inhalt und Anwendung aufgezeigt wird und aktuellere Rechtsprechung dazu beleuchtet. Das Webinar soll vor allem für die praktische Arbeit Handlungsempfehlungen geben. Im Anschluss können die Teilnehmer Fragen stellen und eigene Fälle schildern, um diese in die abschließende Diskussion mit einfließen zu lassen.


19. November 2025, 14:00 – 16:30
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Ablauf von Erbbaurechten und vorzeitige Erneuerung

Dieser Workshop soll zum einen die rechtlichen Grundlagen vermitteln und andererseits die Teilnehmer für Gestaltungsmöglichkeiten und Risiken bei Ablauf von Erbbaurechten sensibilisieren. Ein weiteres Ziel ist es, den Teilnehmern einen Einblick in die Verwaltungspraxis der anderen Teilnehmer zu geben und eine Diskussion zu ermöglichen.


8. Dezember 2025, 10:00 – 16:00
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Erbbaurechts-
kongresse



Erbbaurechtskongress 2025

2025 findet unser Erbbaurechtskongress in Frankfurt am Main statt. Die Finanzmetropole bietet den idealen Rahmen für das Schwerpunktthema „Erbbaurechte: Finanzierung und Investment“.


24. März 2025 – 25. März 2025, 12:30
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Häufige Fragen zu Veranstaltungen

Angesprochen sind Menschen, die Ihre Erfahrungen im Bereich des Erbbaurechts professionalisieren möchten bzw. Interessierte, die von einem umfangreichen Wissensaustausch in diesem speziellen Themenfeld profitieren möchten. Dazu zählen Erbbaurechtsausgeber der öffentlichen Hand, von Stiftungen und anderen gemeinnützigen Einrichtungen, der Kirchen, der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie private Erbbaurechtsausgeber, welche sich mit dem Erbbaurecht befassen.

Der Deutsche Erbbaurechtsverband e.V. ist Veranstalter der Webinare, Workshops, Weiterbildungen und Erbbaurechtskongresse, welche auf der Seite unter www.erbbaurechtsverband.de/veranstaltungen aufgeführt sind.

Kooperationsveranstaltungen, werden als diese explizit ausgewiesen.

Sie können sich über unsere Website anmelden.

Website: Unsere aktuellen Webinare und Workshops sowie den aktuellsten Erbbaurechtskongress finden Sie unter www.erbbaurechtsverband.de/veranstaltungen. Auf der Seite der Veranstaltungen, finden Sie unter der Kurzansicht den Button Anmeldung. Über diesen kommen Sie direkt zum Anmeldeformular.

In dem Webinar oder Workshop für das Sie sich direkt interessieren bzw. in dem Sie sich in der Deatilansicht befinden, finden Sie die Möglichkeit zur Anmeldung unten in “orange” : Zu dieser Veranstaltung anmelden. Dieser Link leitet Sie automatisch zum Anmeldeformular weiter.

Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung per E-Mail zugeschickt. Relevante Anreiseinformationen finden Sie auf der jeweiligen Veranstaltungswebsite. Wenn Sie sich über unsere Website anmelden, erhalten Sie sofort eine Anmeldebestätigung.

Ja, Sie erhalten am Ende eines Workshops ein Teilnahmezertifikat ausgehändigt. Bei Webinaren und dem ERbbaurechtskongress geschieht dies auf Anfrage und wird nach der Veranstaltung via E-Mail versendet.

Wir behalten uns vor, die Veranstaltungen bei weniger als 8 Teilnehmern kurzfristig abzusagen.Dies bezieht sich auf die Auswahl unserer Webinare und Workshops.

Um sich von unseren Veranstaltungen abzumelden, senden Sie uns bitte eine kurze E-Mail inklusive Angabe des Veranstaltungstitels mit dem Betreff “Teilnahmestornierung” an info(at)erbbaurechtsverband.de. Sie erhalten anschließend eine Bestätigung Ihrer Anfrage. Die Stornierung ist nur schriftlich möglich.

Bei Stornierungen, die später als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingehen, werden 50 % des Teilnahmebetrages in Rechnung gestellt.

Die Teilnahmegebühr ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnung wird nach der Veranstaltung erstellt. Die Zahlung der Rechnung per Überweisung möglich.

Die Webinare des Deutschen Erbbaurechtsverband e.V. werden nicht aufgezeichnet. Diese werden von den Referierenden live umgesetzt.

Sie erhalten, einige Tage vor Webinarbeginn, die LogIn-Daten via E-Mail von uns zugesendet. Bitte achten Sie darauf, dass Sie uns bei Anmeldung die korrekten Daten zukommen lassen.

Das Webinar wird über Microsoft Teams durchgeführt. Wir empfehlen, für eine bessere Akkustik, ein Headset zu nutzen. So können auch Störgeräusche von außen minimiert werden.

Hardware:
Windows PC mit Mikrofon/Lautsprecher, Headset bzw. Konferenzlautsprecher oder auch Konferenztelefon

Software:
entweder die kostenlose Teams Windows App oder eine aktuelle Version des Browsers Microsoft Edge oder Google Chrome

Netzwerk:
von den Clients, die MS Teams verwenden sollen, müssen die TCP Ports 80 und 443 und die UDP Ports 3478-3481 für ausgehende Verbindungen in Ihrem Netzwerk geöffnet sein

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Seiten bei Microsoft.

Teilnahme an einer Teams-Besprechung:
https://support.office.com/de-de/article/teilnehmen-an-einer-besprechung-ohne-ein-teams-konto-c6efc38f-4e03-4e79-b28f-e65a4c039508

Details zu den Hardwareanforderungen für die Teams App:
https://docs.microsoft.com/de-de/microsoftteams/hardware-requirements-for-the-teams-app

Details zu den Netzwerkanforderungen:
https://docs.microsoft.com/de-de/microsoftteams/upgrade-prepare-environment-prepare-network

https://docs.microsoft.com/en-us/microsoft-365/enterprise/urls-and-ip-address-ranges?view=o365-worldwide#skype-for-business-online-and-microsoft-teams

Unser Kooperationspartener ist die LIEMAK GmbH. Diese unterstützt die Webinare des Deutschen Erbbaurechtsverband e.V.

Sie dienen als Ansprechpartner für unsere Referierenden und sorgen für einen reibungslosen technischen Ablauf.

Das Team des Erbbaurechtsverbandes ist Ihr Ansprechpartner sowohl für Mitglieder als auch für alle sonstigen Anfragen rund um das Erbbaurecht.

Bürozeiten: montags bis donnerstags von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr,
freitags von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Unsere Dozenten bzw. Referierenden stellen wir Ihnen auf unserer Webseite unter www.erbbaurechtsverband.de/Veranstaltungen/referierende vor.

Präsenzveranstaltungen / Workshops: In der Veranstaltungsgebühr sind die Unterlagen, das Mittagsessen, die Kaffeepause sowie die bereitgestellten Getränke enthalten. Achtung! Etwaige Reisekosten, Übernachtungs- und Parkgebühren sind nicht im Veranstaltungspreis enthalten.

Online-Veranstaltungen: In der Veranstaltungsgebühr sind die digitalen Unterlagen enthalten.

Für beide Veranstaltungsformate erhalten Sie via E-Mail eine Teilnahmebestätigung.

Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie in unserer Datenschutzerklärung erfahren, wie wir mit Ihren Daten umgehen.

Unsere AGBs haben wir Ihnen hier verlinkt: https://www.erbbaurechtsverband.de/agb/

Die Referierenden unserer Webinare und Workshops

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Florian Swars

Der Dozent, Herr Florian Swars, berät als Rechtsanwalt deutschlandweit Mandanten zu Themen der Vertragsgestaltung bei Erbbaurechten sowohl beim Neuabschluss als auch der vorzeitigen Laufzeitverlängerung oder in vertraglichen Streitigkeiten.

Als Syndikusrechtsanwalt ist er zudem bei einem Dienstleister in der Erbbaurechtsverwaltung tätig und betreut dort ein Portfolio mit über 2400 Erbbaurechten.

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Paul Schirmer

Der Dozent, Herr Paul Schirmer, ist als Rechtsanwalt deutschlandweit tätig und beschäftigen sich seit einigen Jahren intensiv mit dem Thema Erbbaurecht. Mit der Deutschen Erbbau GmbH bietet er Lösungen und Beratungsdienstleistungen für Spezialsituationen im Erbbaurechtsmarkt an.

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Stefan Meusel

Der Dozent, Herr Stefan Meusel, berät als Notar und Rechtsanwalt deutschlandweit Mandanten zu Themen der Vertragsgestaltung bei Erbbaurechten sowohl beim Neuabschluss als auch der vorzeitigen Laufzeitverlängerung oder in vertraglichen Streitigkeiten.

Als Mitherausgeber und regelmäßiger Autor der Erbbaurechtszeitschrift im Beck-Verlag begleitet er das Erbbaurecht publizistisch über das Beratungsgeschäft hinaus.

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Jonas Merk

Rechtsanwalt und Geschäftsführer – Deutsche Erbbau GmbH

Der Dozent, Herr Jonas Merk, ist als Rechtsanwalt deutschlandweit tätig und beschäftigen sich seit einigen Jahren intensiv mit dem Thema Erbbaurecht. Mit der Deutschen Erbbau GmbH bietet er Lösungen und Beratungsdienstleistungen für Spezialsituationen im Erbbaurechtsmarkt an.

Herr Prof. Dr. Dirk Löhr

Prof. Dr. Dirk Löhr

Unser Dozent Herr Prof. Dr. Löhr: Professor für Steuerlehre und Ökologische Ökonomik an der Hochschule Trier, Umwelt-Campus Birkenfeld (hier auch Sprecher des Center for Land Research). Nebenberuflich ist er als selbstständiger Steuerberater (früher u.a. als freier Mitarbeiter bei Warth und Klein, Düsseldorf sowie Schlatter, Heidelberg) sowie als Kommunalberater tätig. Zudem ist er Mitglied im Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte Rheinland-Pfalz und dem regionalen Gutachterausschuss Rheinhessen-Nahe, im wissenschaftlichen Beirat der Freiherr-vom-Stein-Akademie für Europäische Kommunalwissenschaften sowie im Arbeitskreis Stadtentwicklung, Bau und Wohnen der Friedrich-Ebert-Stiftung. Er ist ebenfalls Mitglied in der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL), wo er v. a. im Ausschuss Bodenpolitik aktiv ist.

Ulrike Kost

Ulrike Kost

Ulrike Kost, Leitende Kirchenrechtsdirektorin i.R., arbeitete über 30 Jahre in evangelischen Immobilienverwaltungen mit einem Schwerpunkt Erbbaurecht. Ihre Erbbaurechtserfahrungen sammelte sie in der Verantwortung für eine große erbbaurechtsgebende Stiftung mit über 10.000 Erbbaurechten sowie zuletzt im Rahmen der kirchlichen Rechts- und Vermögensaufsicht über die Immobilien von rund 1.530 bayerischen Kirchengemeinden und deren Beratung im Landeskirchenamt München. Neben ihrer hauptamtlichen Tätigkeit war sie lange Jahre Mitglied und stellv. Vorsitzende der Grundstücks- und Baurechtskommission der EKD und begleitete in diesem Rahmen u.a. die bundesweite Entwicklung des Erbbaurechts und die Diskussionen zu einem einheitlichen Mustervertrag.

Durch ihre langjährige Nebentätigkeit als Dozentin für Erbbaurechtsseminare, die sie nun im Ruhestand fortführt, ist sie auch mit den Fragestellungen von Kommunen und Stiftungen als Erbbaurechtsgeber vertraut sowie vieler anderer, die an ihren Seminaren teilnehmen wie z.B. Wohnbaugesellschaften, Banker, Sachverständige für Immobilienbewertung, Notare, Rechtsanwälte und gewerblicher Unternehmen.

Thomas Kollmann

Thomas Kollmann

Thomas Kollmann, Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH), Chartered Surveyor (MRICS) verantwortete über 13 Jahre die Grundstücksgeschäfte für das Erzbistum München und Freising. Hierzu gehörten auch die Vergabe von Erbbaurechten sowie Verhandlungen über Verlängerungen und Neugestaltung bestehender Erbbaurechtsverträge einschließlich deren Bewertung. Langjähriger stellvertretender Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte der Stadt München.

Eva Götting

Eva Götting

Frau Eva Götting ist stellvertretende Abteilungsleiterin der Liegenschaftsabteilung bei der Klosterkammer Hannover. Die Klosterkammer hält im Stiftungsvermögen der von ihr verwalteten Stiftungen ca. 17.000 Erbbaurechtsverträge.

Foto Katharina Garske

Katharina Garske

Die Dozentin, Frau Katharina Garske, berät seit 2014 als Rechtsanwältin vornehmlich Unternehmen in öffentlicher Hand und verhandelt in diesem Zusammenhang regelmäßig Erbbaurechtsverträge für hafenaffine Ansiedlungen. Frau Garske ist angestellte Rechtsanwältin in der Kanzlei Berg-Packhäuser & Kollegen, Worpswede.

Friederike Bock

Friederike Bock

Frau Friederike Bock ist Dezernentin bei der Klosterkammer. Die Klosterkammer hält im Stiftungsvermögen der von ihr verwalteten Stiftungen ca. 17.000 Erbbaurechtsverträge.

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