Mustervertrag Erbbaurecht für den Mietwohnungsbau

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Im Juli 2026 hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) den „Mustervertrag Erbbaurecht“ veröffentlicht. Er wurde im Auftrag des BMWSB von Prof. Dr. Dirk Löhr und Dr. Matthias Nagel erarbeitet. Die fachliche Begleitung übernahm der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. (DV).

Der Mustererbbaurechtsvertrag richtet sich insbesondere an Akteure, die Erbbaurechtsverträge im Zusammenhang mit bezahlbarem Mietwohnungsbau gestalten. Ihnen soll er die Ausgestaltung von Erbbaurechtsverträgen erleichtern und Orientierung für die Vertragsgestaltung geben. Zugleich soll er dazu beitragen, das Erbbaurecht als Instrument zur Baulandaktivierung sowie zur langfristigen Sicherung von Grundstücken und vereinbarten Nutzungen bekannter zu machen. 

Zu den behandelten Themen gehören unter anderem die Ermittlung, Wertsicherung und Anpassung des Erbbauzinses, öffentliche Lasten und Abgaben, städtebauliche, ökologische und soziale Bindungen, Regelungen zu Verkauf und Beleihung, Heimfall und Vertragsstrafen sowie die Beendigung und Verlängerung von Erbbaurechtsverträgen.

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