Ablaufende Erbbaurechte: Verhandlungen frühzeitig und sachlich führen

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Berlin, 26.06.2025. In den nächsten Jahrzehnten ist in Deutschland mit einer Welle von auslaufenden Erbbaurechten zu rechnen. Der Deutsche Erbbaurechtsverband plädiert für eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema.  

Mit Blick auf die derzeit öffentlich diskutierten Erhöhungen von Erbbauzinsen bei Vertragsverlängerungen betont Ingo Strugalla, der Präsident des Deutschen Erbbaurechtsverbands: „In den Fällen, in denen wir jetzt deutliche Steigerungen des Erbbauzinses sehen, haben die betroffenen Erbbaurechtsnehmer meist über viele Jahrzehnte zu sehr günstigen Konditionen gewohnt. Das Vertragsende ist absehbar – Anpassungen an den aktuellen Bodenwert kommen nicht überraschend.“

Zugleich weist der Verband darauf hin, dass die meisten Erbbaurechtsgeber – insbesondere die großen öffentlichen und kirchlichen Organisationen – bei Vertragsverlängerungen gesprächs- und kompromissbereit seien. „Eine pauschale Konfrontation ist selten zielführend. Im Gespräch finden sich hingegen häufig tragfähige Lösungen, die sowohl den Interessen der Erbbaurechtsnehmer als auch den Rahmenbedingungen der Erbbaurechtsgeber gerecht werden“, so Ingo Strugalla.

Erbbaurechte können unterschiedliche Zwecke erfüllen

Der Deutsche Erbbaurechtsverband stellt außerdem klar, dass Erbbaurechte nicht immer ein Instrument zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum seien. Viele Erbbaurechtsgeber verfolgen mit ihren Einnahmen andere legitime Zwecke, etwa den Erhalt von Kulturgütern oder die Finanzierung öffentlicher Aufgaben. „Außerdem können niedrige Erbbauzinsen sogar zu höheren Immobilienpreisen führen, denn ein günstiger Erbbauzins ermöglicht es den Verkäufern, einen höheren Preis für ihre Immobilie zu erzielen“, erklärt Ingo Strugalla. 

Kommunale Erbbaurechtsgeber unterliegen zudem dem Haushaltsrecht und dürfen nicht ohne Weiteres Einzelfallvergünstigungen gewähren. Die Förderung von bezahlbarem Wohnen erfolge in der Regel über gesonderte Förderprogramme. 

Der Deutsche Erbbaurechtsverband empfiehlt Erbbaurechtsnehmern, bereits 20 bis 30 Jahre vor Vertragsablauf in den Austausch zu treten, um frühzeitig Klarheit über mögliche Konditionen und Perspektiven zu schaffen. „Je früher das Gespräch gesucht wird, desto einfacher lassen sich gute Lösungen entwickeln“, sagt Ingo Strugalla. 

zur Pressemitteilung „Ablaufende Erbbaurechte sorgen für Gesprächsbedarf“ vom 07.03.2023

zur Pressemitteilung „Müssen Erbbaurechte sozial sein“ vom 30.07.2024

Bildquelle: Pixabay/Mohamed Hassan

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