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Heimfall und / oder Vertragsstrafe ?
5.06.2025, 14:00 Uhr bis 5.06.2025, 16:30 Uhr
Webinar
Kategorie: erweiterte Grundkenntnisse & FortgeschritteneIn diesem Webinar werden den Teilnehmenden einige Möglichkeiten zur Gestaltung von Heimfall- und Vertragsstrafen-Regelungen in Erbbaurechtsverträgen näher gebracht.
Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf das für öffentliche Grundstückseigentümer zu berücksichtigende Verhältnismäßigkeitsgebot gelegt. Vor diesem Hintergrund werden u.a. auch die Besonderheiten bei einer Ausgestaltung der Heimfall- und Vertragsstrafen-Regelungen im Stufenverhältnis beleuchtet.
Zunächst werden den Teilnehmenden die, sich aus dem Erbbaurechtsgesetz ergebenden, wesentlichen Vorgaben für die vertragliche Ausgestaltung von Heimfall und Vertragsstrafe und die daraus resultierenden üblichen vertraglichen Gestaltungsvariationen vorgestellt.
Öffentliche Grundstückseigentümer müssen bei der entsprechenden Vertragsgestaltung darüber hinaus stets auch das sich aus dem Grundgesetz ergebende Gebot der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen. Dies kann Auswirkungen auf die vertraglichen Regelungen zum Vorgehen des Erbbaurechtsgebers bei Pflichtverletzungen des Erbbaurechtsnehmers haben.
Zu Recht lässt sich die Frage stellen, ob es erforderlich ist, bei einer Vertragsverletzung unmittelbar den Heimfall zu erklären oder ob es nicht viel mehr angezeigt und verhältnismäßig (sowie interessengerecht) ist, den Erbbaurechtsnehmer zunächst durch Androhung und ggf. Ziehung einer Vertragsstrafe zur Einhaltung seiner vertraglichen Verpflichtungen anzuhalten.
Darum sollten Sie teilnehmen
Details
Teilnehmergebühr
€ 199,00 inklusive Ust. – Mitglieder
€ 239,00 inklusive Ust. – Nicht-Mitglieder
In der Tagungsgebühr sind die Unterlagen des Referierenden enthalten.
Referent:

Katharina Garske
Zeiten
Beginn: 5.06.2025, 14:00 Uhr
Ende: 5.06.2025, 16:30 Uhr
Veranstaltungsort
Die Zeitschrift für Erbbaurecht Verlag C.H. BECK
ErbbauZ –
Die Fachzeitschrift
vermittelt als einzige Fachzeitschrift zum Erbbaurecht alles, was Sie dazu wissen müssen. Die ErbbauZ bildet die gesamte relevante Rechtsprechung ab und beleuchtet alle wesentlichen rechtlichen Aspekte des Erbbaurechts: Neben dem Schuldrecht und dem Sachenrecht behandelt sie alle angrenzenden Rechtsgebiete – Grundbuch-, Vollstreckungs-, Insolvenz-, und Baurecht wie auch das Bilanzrecht und das Steuerrecht.

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