6. Erbbaurechtskongress

Sehr geehrte Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,

2019 wird das Erbbaurecht 100 Jahre alt. Als es 1919 eingeführt wurde, sollte es auch Menschen mit wenig Kapital die Bildung von Wohneigentum ermöglichen. Heute erlangt dieses Konzept eine neue Aktualität. Im Angesicht steigender Immobilienpreise und Mieten setzen viele Kommunen in Deutschland wieder verstärkt auf das Erbbaurecht. Die Wahrnehmung verschiebt sich – weg vom „Eigentum zweiter Klasse“ hin zum Instrument der Förderung besonderer Zielgruppen und des bezahlbaren Wohnungsbaus. 

Auch die Bundespolitik befasst sich mit dem Thema. Der Deutsche Erbbaurechtsverband e. V. hat im Sommer und Herbst 2017 am „Fachdialog Erbbaurecht“ teilgenommen. Dessen Ergebnisse sollen in die Empfehlungen der Expertenkommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ einfließen. Sie erarbeitet im Auftrag des Bundesinnenministeriums bis Sommer 2019 Handlungsoptionen für eine bessere Aktivierung von Grundstücken für den Wohnungsbau.

Wir als Verband spüren dieses gesteigerte Interesse am Erbbaurecht und sind gespannt, wie die Entwicklung weitergeht. Insofern erwarten wir bei unserem Erbbaurechtskongress im Jubiläumsjahr wieder eine gute Beteiligung und angeregte Diskussionen.

Seien Sie dabei – wir freuen uns auf Sie!

 

Ihr Hans-Christian Biallas
Präsident Deutscher Erbbaurechtsverband

Deutscher Erbbaurechtsverband e. V.
Littenstraße 10, 10179 Berlin
Tel 030 - 54 711 254
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