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Die Übertragung von Erbbaurechten
7.05.2025, 14:00 Uhr bis 7.05.2025, 16:30 Uhr
Webinar
Kategorie: Einsteiger GrundwissenDie Übertragung von Erbbaurechten erfolgt in der Regel durch Veräußerung, für die ein Zustimmungsvorbehalt des Grundstückseigentümers vereinbart werden kann. Wir wollen Ihnen darstellen, ob und welche Auswirkungen eine Veräußerung auf den Erbbaurechtsvertrag hat und welche Fragen in diesem Zusammenhang zu klären sind. Es wird eingegangen auf die Ursachen für die Übertragung von Erbbaurechten sowie weitere mögliche Gründe.
Darum sollten Sie teilnehmen
- verschiedene Formen der Veräußerung und andere Gründe
- Erbbauzinsanpassungen
- Verlängerungen von Erbbaurechten
- Zustimmungsvorbehalte und sein Umfang bzw. Verweigerung
- Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Übertragung
Erbbaurechte können wie Grundstücke gehandelt werden. Ist es sinnvoll, Zustimmungsvorbehalte zur Veräußerung zu vereinbaren und welche Auswirkungen hat dies für die Praxis?
Das Webinar soll mögliche Fallkonstellationen aufzeigen und den strategischen Umgang damit.
Details
Teilnehmergebühr
€ 199,00 inklusive Ust. – Mitglieder
€ 239,00 inklusive Ust. – Nicht-Mitglieder
In der Tagungsgebühr sind die Unterlagen des Referierenden enthalten.
Referent:

Ulrike Kost
Durch ihre langjährige Nebentätigkeit als Dozentin für Erbbaurechtsseminare, die sie nun im Ruhestand fortführt, ist sie auch mit den Fragestellungen von Kommunen und Stiftungen als Erbbaurechtsgeber vertraut sowie vieler anderer, die an ihren Seminaren teilnehmen wie z.B. Wohnbaugesellschaften, Banker, Sachverständige für Immobilienbewertung, Notare, Rechtsanwälte und gewerblicher Unternehmen.
Zeiten
Beginn: 7.05.2025, 14:00 Uhr
Ende: 7.05.2025, 16:30 Uhr
Veranstaltungsort
Die Zeitschrift für Erbbaurecht Verlag C.H. BECK
ErbbauZ –
Die Fachzeitschrift
vermittelt als einzige Fachzeitschrift zum Erbbaurecht alles, was Sie dazu wissen müssen. Die ErbbauZ bildet die gesamte relevante Rechtsprechung ab und beleuchtet alle wesentlichen rechtlichen Aspekte des Erbbaurechts: Neben dem Schuldrecht und dem Sachenrecht behandelt sie alle angrenzenden Rechtsgebiete – Grundbuch-, Vollstreckungs-, Insolvenz-, und Baurecht wie auch das Bilanzrecht und das Steuerrecht.

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