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Die Belastung von Erbbaurechten
12.11.2025, 14:00 Uhr bis 12.11.2025, 16:30 Uhr

Webinar
Kategorie: Einsteiger / GrundwissenIn diesem Webinar werden den Teilnehmenden die verschiedenen Arten von Belastungen eines Erbbaurechts vorgestellt und die rechtliche Möglichkeit des Zustimmungsvorbehalts des Grundstückseigentümers. Neben vertraglichen Gestaltungsoptionen werden die Rechtsbehelfe des Erbbauberechtigten bei Verweigerung der Zustimmung und die anerkannten Verweigerungsgründe des Grundstückseigentümers vorgestellt.
Dabei werden Fallbeispiele zu Belastungen aus der Praxis diskutiert und die Rechtsfolgen der Belastungen bei Heimfall und Zeitablauf. Das Webinar soll für die praktische Erbbaurechtsverwaltung rechtliche und strategische Gestaltungsempfehlungen geben. In der abschließenden Diskussion können die Teilnehmenden Fragen stellen und eigene Fälle schildern.
Darum sollten Sie teilnehmen
Details
Teilnehmergebühr
€ 199,00 inklusive Ust. – Mitglieder
€ 239,00 inklusive Ust. – Nicht-Mitglieder
In der Tagungsgebühr sind die Unterlagen des Referierenden enthalten.
Referent:

Ulrike Kost
Durch ihre langjährige Nebentätigkeit als Dozentin für Erbbaurechtsseminare, die sie nun im Ruhestand fortführt, ist sie auch mit den Fragestellungen von Kommunen und Stiftungen als Erbbaurechtsgeber vertraut sowie vieler anderer, die an ihren Seminaren teilnehmen wie z.B. Wohnbaugesellschaften, Banker, Sachverständige für Immobilienbewertung, Notare, Rechtsanwälte und gewerblicher Unternehmen.
Im Rahmen ihrer laufenden Netzwerkaktivitäten zum Erbbaurecht ist sie auch Mitglied im Deutschen Erbbaurechtsverband e.V.
Zeiten
Beginn: 12.11.2025, 14:00 Uhr
Ende: 12.11.2025, 16:30 Uhr
Veranstaltungsort
Die Zeitschrift für Erbbaurecht Verlag C.H. BECK
ErbbauZ –
Die Fachzeitschrift
vermittelt als einzige Fachzeitschrift zum Erbbaurecht alles, was Sie dazu wissen müssen. Die ErbbauZ bildet die gesamte relevante Rechtsprechung ab und beleuchtet alle wesentlichen rechtlichen Aspekte des Erbbaurechts: Neben dem Schuldrecht und dem Sachenrecht behandelt sie alle angrenzenden Rechtsgebiete – Grundbuch-, Vollstreckungs-, Insolvenz-, und Baurecht wie auch das Bilanzrecht und das Steuerrecht.

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