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Der Erbbaurechtsvertrag Teil 2
22.06.2027, 14:00 Uhr bis 22.06.2027, 16:30 Uhr

Vertiefung: Laufzeit, Anpassungen und besondere Vertragsregelungen
Webinar
Kategorie: Einsteiger / GrundwissenIm zweiten Teil des Webinars stehen die in Erbbaurechtsverträgen üblichen vertraglichen Regelungen sowie deren praktische Anwendung im Mittelpunkt. Dabei werden sowohl die maßgeblichen Vorschriften des Erbbaurechtsgesetzes als auch die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.Sie erhalten einen Überblick über die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten von Erbbaurechtsverträgen und lernen zugleich typische Problem-Felder kennen, die sich in der Vertragsgestaltung der vergangenen Jahrzehnte herausgebildet haben.
Darum sollten Sie teilnehmen
Folgende Schwerpunkte erwarten Sie:
- Regelungen zum Zeitablauf und zur Laufzeit des Erbbaurechts.
- Anwendung des § 27 Abs. 3 ErbbauRG – Verlängerung auf die Standzeit der Bauwerke.
- Vereinbarungen zur Anpassung des Erbbauzinses.
- Gestaltung von Vorkaufs- und Ankaufsrechten.
- Regelungen zur Verteilung von Kosten und Lasten.
- Vereinbarungen zur Höhe und Ausgestaltung des Erbbauzinses.
Das Thema „Der Erbbaurechtsvertrag“ wird in zwei eigenständigen Webinaren – Teil 1 und Teil 2 – behandelt. Beide Teile können unabhängig voneinander besucht werden. Für ein umfassendes Verständnis der Vertragsgestaltung empfehlen wir jedoch die Teilnahme an beiden Webinaren
Details
Teilnehmergebühr
€ 199,00 inklusive Ust. – Mitglieder
€ 239,00 inklusive Ust. – Nicht-Mitglieder
In der Tagungsgebühr sind die Unterlagen des Referierenden enthalten.
Referent:

Florian Swars
Als Dezernent ist er zudem bei der Klosterkammer Hannover einer niedersächsischen Landesbehörde in der Erbbaurechtsverwaltung tätig. Die Klosterkammer selbst wiederum verwaltet mehrere Stiftungen mit insgesamt über 18.000 Erbbaurechten.
Zeiten
Beginn: 22.06.2027, 14:00 Uhr
Ende: 22.06.2027, 16:30 Uhr
Veranstaltungsort
Die Zeitschrift für Erbbaurecht Verlag C.H. BECK
ErbbauZ –
Die Fachzeitschrift
vermittelt als einzige Fachzeitschrift zum Erbbaurecht alles, was Sie dazu wissen müssen. Die ErbbauZ bildet die gesamte relevante Rechtsprechung ab und beleuchtet alle wesentlichen rechtlichen Aspekte des Erbbaurechts: Neben dem Schuldrecht und dem Sachenrecht behandelt sie alle angrenzenden Rechtsgebiete – Grundbuch-, Vollstreckungs-, Insolvenz-, und Baurecht wie auch das Bilanzrecht und das Steuerrecht.

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