Darum sollten Sie teilnehmen

Die Wertsicherung von Erbbauzinsen stellt einen wesentlichen Inhalt in der Verwaltung von Erbbaurechten dar. Immer wieder kann es dabei zu Unklarheiten und Rückfragen seitens der Erbbaurechtsnehmer kommen. Zudem gibt es während der Vertragslaufzeit auch öfters Streit über deren Angemessenheit und Höhe, die durchaus auch in Rechtsstreitigkeiten münden können. Zudem haben viele Erbbaurechtsausgeber alte Verträge, bei denen keine Wertsicherungsklausel vereinbart worden ist und deren Verzinsung sich dadurch sehr negativ entwickelt hat. Insbesondere ist dabei der § 9a ErbbauRG zu berücksichtigen, der den Erhöhungsanspruch begrenzen kann.

Details

Teilnehmergebühr

€ 199,00 inklusive Ust. – Mitglieder

€ 239,00 inklusive Ust. – Nicht-Mitglieder

In der Tagungsgebühr sind die Unterlagen des Referierenden enthalten.

Referent:

Florian Swars

Der Dozent, Herr Florian Swars, berät als Rechtsanwalt deutschlandweit Mandanten zu Themen der Vertragsgestaltung bei Erbbaurechten sowohl beim Neuabschluss als auch der vorzeitigen Laufzeitverlängerung oder in vertraglichen Streitigkeiten.
Als Dezernent ist er zudem bei der Klosterkammer Hannover einer niedersächsischen Landesbehörde in der Erbbaurechtsverwaltung tätig. Die Klosterkammer selbst wiederum verwaltet mehrere Stiftungen mit insgesamt über 18.000 Erbbaurechten.

Zeiten

Beginn: 1.01.1970, 00:00 Uhr

Ende: 1.01.1970, 00:00 Uhr

Online Veranstaltung




Tickets

Ticket-Typ Preis Plätze
Teilnahmegebühr Mitglieder €199,00
Teilnahmegebühr Nicht-Mitglieder €239,00

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