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Webinar zum Erbbaurecht: "Heimfall und / oder Vertragsstrafe?"

Kategorie: erweiterte Grundkenntnisse & Fortgeschrittene

In diesem Webinar werden den Teilnehmer:innen einige Möglichkeiten zur Gestaltung von Heimfall- und Vertragsstrafen-Regelungen in Erbbaurechtsverträgen näher gebracht.

Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf das für öffentliche Grundstückseigentümer zu berücksichtigende Verhältnismäßigkeitsgebot gelegt. Vor diesem Hintergrund werden u.a. auch die Besonderheiten bei einer Ausgestaltung der Heimfall- und Vertragsstrafen-Regelungen im Stufenverhältnis beleuchtet.

Zunächst werden den Teilnehmer:innen die, sich aus dem Erbbaurechtsgesetz ergebenden, wesentlichen Vorgaben für die vertragliche Ausgestaltung von Heimfall und Vertragsstrafe und die daraus resultierenden üblichen vertraglichen Gestaltungsvariationen vorgestellt.

Öffentliche Grundstückseigentümer müssen bei der entsprechenden Vertragsgestaltung darüber hinaus stets auch das sich aus dem Grundgesetz ergebende Gebot der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen. Dies kann Auswirkungen auf die vertraglichen Regelungen zum Vorgehen des Erbbaurechtsgebers bei Pflichtverletzungen des Erbbaurechtsnehmers haben.

Zu Recht lässt sich die Frage stellen, ob es erforderlich ist, bei einer Vertragsverletzung unmittelbar den Heimfall zu erklären oder ob es nicht viel mehr angezeigt und verhältnismäßig (sowie interessengerecht) ist, den Erbbaurechtsnehmer zunächst durch Androhung und ggf. Ziehung einer Vertragsstrafe zur Einhaltung seiner vertraglichen Verpflichtungen anzuhalten.

Warum sollten Sie teilnehmen? – Einige gute Gründe

Heimfall und Vertragsstrafe sind Themen, mit denen die meisten Erbbaurechtsgeber nach unserer Erfahrung – dankenswerter Weise – selten in Berührung kommen. Wenn es jedoch tatsächlich zu erheblichen Pflichtverletzungen des Erbbaurechtsnehmers kommen sollte, ist die Bedeutung einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden und für den Vertragsanwender eindeutigen und verständlichen vertraglichen Ausgestaltung der Reaktionsmöglichkeiten des Erbbaurechtsgebers nicht zu unterschätzen.

Teilnahmegebühr

  • € 199,00 inkl. Ust. für Verbandsmitglieder
  • € 239,00 inkl. Ust. für Nichtmitglieder

Teilnehmerkreis

Dozentin des Webinars: Katharina Garske

Weitere Informationen, rund um unsere Webinare und Workshops, sowie häufig gestellte Fragen beantworten wir Ihnen HIER.

Beginn
13.06.2024 - 14:00
Ende
13.06.2024 - 16:30
Veranstaltungsort
Adresse

Veranstalter
Deutscher Erbbaurechtsverband e. V.
E-Mail: veranstaltungen(at)erbbaurechtsverband.de
Telefon: 030 - 54 711 254
Redner
  • Katharina Garske

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