Während das Erbbaurechtsgesetz den Parteien bei der Gestaltung viele Freiheiten einräumt, gibt es für kommunale Erbbaurechtsgeber bei der Bestellung, Verwaltung und Verlängerung zahlreiche haushaltsrechtliche Vorgaben.
Die geforderte Gleichbehandlung der Erbbaurechtsnehmer ermöglicht dabei allerdings auch zahlreiche Digitalisierungsmöglichkeiten, die einen rechtssicheren und verwaltungsarmen Umgang auch einer Vielzahl von Erbbaurechten ermöglichen.