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Veranstaltungsdetails

Webinar zum Erbbaurecht: "Heimfall und / oder Vertragsstrafe?"

In diesem Webinar werden den Teilnehmer:innen einige Möglichkeiten zur Gestaltung von Heimfall- und Vertragsstrafen-Regelungen in Erbbaurechtsverträgen näher gebracht.

Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf das für öffentliche Grundstückseigentümer zu berücksichtigende Verhältnismäßigkeitsgebot gelegt. Vor diesem Hintergrund werden u.a. auch die Besonderheiten bei einer Ausgestaltung der Heimfall- und Vertragsstrafen-Regelungen im Stufenverhältnis beleuchtet.

Zunächst werden den Teilnehmer:innen die, sich aus dem Erbbaurechtsgesetz ergebenden, wesentlichen Vorgaben für die vertragliche Ausgestaltung von Heimfall und Vertragsstrafe und die daraus resultierenden üblichen vertraglichen Gestaltungsvariationen vorgestellt.

Öffentliche Grundstückseigentümer müssen bei der entsprechenden Vertragsgestaltung darüber hinaus stets auch das sich aus dem Grundgesetz ergebende Gebot der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen. Dies kann Auswirkungen auf die vertraglichen Regelungen zum Vorgehen des Erbbaurechtsgebers bei Pflichtverletzungen des Erbbaurechtsnehmers haben.

Zu Recht lässt sich die Frage stellen, ob es erforderlich ist, bei einer Vertragsverletzung unmittelbar den Heimfall zu erklären oder ob es nicht viel mehr angezeigt und verhältnismäßig (sowie interessengerecht) ist, den Erbbaurechtsnehmer zunächst durch Androhung und ggf. Ziehung einer Vertragsstrafe zur Einhaltung seiner vertraglichen Verpflichtungen anzuhalten.

 

Warum sollten Sie teilnehmen? – Einige gute Gründe

Heimfall und Vertragsstrafe sind Themen, mit denen die meisten Erbbaurechtsgeber nach unserer Erfahrung – dankenswerter Weise – selten in Berührung kommen. Wenn es jedoch tatsächlich zu erheblichen Pflichtverletzungen des Erbbaurechtsnehmers kommen sollte, ist die Bedeutung einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden und für den Vertragsanwender eindeutigen und verständlichen vertraglichen Ausgestaltung der Reaktionsmöglichkeiten des Erbbaurechtsgebers nicht zu unterschätzen.

 

Angaben zur Dozentin

Die Dozentin, Frau Katharina Garske, berät seit 2014 als Rechtsanwältin vornehmlich Unternehmen in öffentlicher Hand und verhandelt in diesem Zusammenhang regelmäßig Erbbaurechtsverträge für hafenaffine Ansiedlungen. Frau Garske ist angestellte Rechtsanwältin in der Kanzlei Berg-Packhäuser & Kollegen, Worpswede.

 

Teilnahmegebühr

  • € 139,00 inkl. Ust.für Verbandsmitglieder
  • € 175,00 ink. Ust. für Nichtmitglieder

In der Tagungsgebühr sind die Tagungsunterlagen enthalten. Diese werden im Anschluss an das Webinar versendet. 

 

Kooperationspartner

Dieses Webinar des Deutschen Erbbaurechtsverband e.V. wird unterstützt von der LIEMAK GmbH.

Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar

Das Webinar wird über Microsoft Teams durchgeführt. Wir empfehlen, für eine bessere Akkustik, ein Headset zu nutzen. So können auch Störgeräusche von außen minimiert werden.

Hardware:
Windows PC mit Mikrofon/Lautsprecher, Headset bzw. Konferenzlautsprecher oder auch Konferenztelefon

Software:
entweder die kostenlose Teams Windows App oder eine aktuelle Version des Browsers Microsoft Edge oder Google Chrome

Netzwerk:
von den Clients, die MS Teams verwenden sollen, müssen die TCP Ports 80 und 443 und die UDP Ports 3478-3481 für ausgehende Verbindungen in Ihrem Netzwerk geöffnet sein.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Seiten bei Microsoft.

Teilnahme an einer Teams-Besprechung:
https://support.office.com/de-de/article/teilnehmen-an-einer-besprechung-ohne-ein-teams-konto-c6efc38f-4e03-4e79-b28f-e65a4c039508

Details zu den Hardwareanforderungen für die Teams App:
https://docs.microsoft.com/de-de/microsoftteams/hardware-requirements-for-the-teams-app

Details zu den Netzwerkanforderungen:
https://docs.microsoft.com/de-de/microsoftteams/upgrade-prepare-environment-prepare-network

https://docs.microsoft.com/en-us/microsoft-365/enterprise/urls-and-ip-address-ranges?view=o365-worldwide#skype-for-business-online-and-microsoft-teams

Rechtliches

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung bei weniger als 8 Teilnehmern, abzusagen.

Beginn
07.12.2023 - 14:00
Ende
07.12.2023 - 16:30
Veranstaltungsort
Adresse

Veranstalter
Deutscher Erbbaurechtsverband e. V.
E-Mail: veranstaltungen(at)erbbaurechtsverband.de
Telefon: 030 - 54 711 254
Redner
  • Katharina Garske

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Littenstraße 10, 10179 Berlin
Tel 030 - 54 711 254
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www.erbbaurechtsverband.de