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Veranstaltungsdetails

***kurzfristig noch Plätze frei ***Webinar: "Gewerbliche Erbbaurechtsverträge im Spannungsfeld von Kartell-, Vergabe-, Beihilfe- und Eisenbahnrecht I (Einführung und Überblick)“

In diesem Webinar wird ein Überblick über die im Titel benannten Rechtsregime gegeben, deren Anwendbarkeit für den Einzelfall die öffentliche Hand stets abprüfen sollte. Anschließend wird ein kurzer Ausblick über die Anforderungen zur Gestaltung des jeweiligen wettbewerblichen Verfahrens (sofern die jeweilige Anwendbarkeit zu bejahen ist) eröffnet.

Die rechtssichere Vermarktung von gewerblichen Immobilien und hierbei auch der rechtssichere Abschluss von gewerblichen Erbbaurechtsverträgen kann für die öffentliche Hand nur unter Beachtung der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorgaben erfolgen. Werden diese ggf. einschlägigen Vorgaben mißachtet, kann dies erhebliche Konsequenzen bis zur Nichtigkeit des Erbbaurechtsvertrages bzw. zur Pflicht, diesen zu beenden/den Heimfall zu erklären, nach sich ziehen.

 

Warum sollten Sie teilnehmen? – Einige gute Gründe

Oftmals wird unter Hinweis auf die Entscheidung des EUGH in der Rechtssache C‑451/08 Müller sowie auf die Regelungen des § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB eine Pflicht zur Durchführung von wettbewerblichen Verfahren für Grundstücksverträge der öffentlichen Hand, mithin auch für Erbbaurechtsverträge, nahezu leichtfertig abgetan. Die sorgsame Prüfung der konkreten Voraussetzungen für diese Ausnahmen vom Vergaberecht werden hierbei vernachlässigt, so dass ausschreibungspflichtige Konzessionen im Gewande eines Erbbaurechtsvertrages meist versehentlich nicht ausgeschrieben werden. Zudem werden oft die weiteren Rechtsregime, die zur Ausschreibungspflicht des Erbbaurechtsvertrages führen können, nicht betrachtet.

Das Webinar soll für diese in jedem Einzelfall sorgsam zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorgaben der verschiedenen Rechtsgebiete sensibilisieren.

 

Angaben zur Dozentin 

Frau Berg-Packhäuser studierte Rechtswissenschaften an der Justus Liebig Universität, Gießen. Seit dem Jahr 2004 ist Friederike Berg-Packhäuser als Rechtsanwältin in eigener Kanzlei (Berg-Packhäuser & Kollegen, Worpswede & Tastrup b. Flensburg) tätig, seit dem Jahr 2011 auch als Mediatorin. Sie ist Fachanwältin für Vergaberecht.

Im Schwerpunkt ist Frau Berg-Packhäuser auf das öffentliche und private Wirtschaftsrecht spezialisiert.

Seit dem Jahr 2006 entwirft und verhandelt sie für die Seite des Grundstückseigentümers (zumeist Landes- oder Kommunalgesellschaften) jährlich eine Vielzahl gewerblicher Erbbaurechtsverträge mit meist sehr hohen Investitionssummen. Zumeist sind diese Erbbaurechtsverträge in wettbewerbliche Verfahren einzubinden. Frau Berg-Packhäuser berät und vertritt vornehmlich die öffentliche Hand gemeinsam mit den vier angestellten RechtsanwältInnen ihrer Kanzlei in den Bereichen Erbbaurecht, Miet- und Pachtrecht, Vergaberecht, Kartellrecht, Beihilferecht sowie in den Bereichen allg. Wirtschafts- und Vertragsrecht.

Frau Berg-Packhäuser ist Mitautorin eines Handbuchs für Fachanwälte im Vergaberecht (dort: Konzessionsrecht) und hält regelmäßige Vortragsveranstaltungen zu Themen des gewerblichen Erbbaurechts, insbesondere in Kombination mit den Gebieten des Vergaberechts, Kartellrechts und Beihilferechts.

 

Teilnahmegebühr

  • € 139,00 inkl. Ust.für Verbandsmitglieder
  • € 175,00 ink. Ust. für Nichtmitglieder

In der Tagungsgebühr sind die Tagungsunterlagen enthalten. Diese werden im Anschluss an das Webinar versendet. 

 

Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar

Das Webinar wird über Microsoft Teams durchgeführt. Wir empfehlen, für eine bessere Akkustik, ein Headset zu nutzen. So können auch Störgeräusche von außen minimiert werden.

Hardware:
Windows PC mit Mikrofon/Lautsprecher, Headset bzw. Konferenzlautsprecher oder auch Konferenztelefon

Software:
entweder die kostenlose Teams Windows App oder eine aktuelle Version des Browsers Microsoft Edge oder Google Chrome

Netzwerk:
von den Clients, die MS Teams verwenden sollen, müssen die TCP Ports 80 und 443 und die UDP Ports 3478-3481 für ausgehende Verbindungen in Ihrem Netzwerk geöffnet sein

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Seiten bei Microsoft.

Teilnahme an einer Teams-Besprechung:
https://support.office.com/de-de/article/teilnehmen-an-einer-besprechung-ohne-ein-teams-konto-c6efc38f-4e03-4e79-b28f-e65a4c039508

Details zu den Hardwareanforderungen für die Teams App:
https://docs.microsoft.com/de-de/microsoftteams/hardware-requirements-for-the-teams-app

Details zu den Netzwerkanforderungen:
https://docs.microsoft.com/de-de/microsoftteams/upgrade-prepare-environment-prepare-network

https://docs.microsoft.com/en-us/microsoft-365/enterprise/urls-and-ip-address-ranges?view=o365-worldwide#skype-for-business-online-and-microsoft-teams

 

Rechtliches

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung bei weniger als 8 Teilnehmern, abzusagen.

 

 

Beginn
30.03.2022 - 14:00
Ende
30.03.2022 - 16:30
Veranstaltungsort
Adresse

Veranstalter
Deutscher Erbbaurechtsverband e. V.
E-Mail: veranstaltungen(at)erbbaurechtsverband.de
Telefon: 030 - 54 711 254
Redner
  • Friederike Berg-Packhäuser

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