**ABGESAGT** 8. Erbbaurechtskongress 2022

Liebe Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,

zu unserem großen Bedauern sehen wir uns gezwungen, den Erbbaurechtskongress 2022, der für den 07. und 08. Februar geplant gewesen war, abzusagen.

Die Entwicklung der Coronapandemie macht diese Entscheidung leider notwendig. Selbst wenn wir die Veranstaltung noch durchführen dürften, wäre es aus unserer Sicht unverantwortlich.

Wir hoffen, Sie haben dafür Verständnis.

Ihr Hans-Christian Biallas
Präsident des Deutschen Erbbaurechtsverbands

Aktuelles

Alle ansehen

Erbbaurechtsmonitor 2025

Ihre Meinung zählt: Umfrage zum Erbbaurecht!

Wir machen Weihnachtsurlaub

Erbbaurechte: Das gehört in den Vertrag