Erbbaurechte können eine Stellschraube sein, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Deshalb rücken sie aktuell wieder verstärkt in den Fokus der öffentlichen Diskussion. Viele Menschen glauben, dass die Verträge hierfür immer 99 Jahre laufen müssen. Aber ist das wirklich so? – Der Deutsche Erbbaurechtsverband e. V. erklärt, was es mit der langen Laufzeit auf sich hat.
Läuft ein Erbbaurecht immer 99 Jahre?

Die Zeitschrift für Erbbaurecht Verlag C.H. BECK
ErbbauZ –
Die Fachzeitschrift
vermittelt als einzige Fachzeitschrift zum Erbbaurecht alles, was Sie dazu wissen müssen. Die ErbbauZ bildet die gesamte relevante Rechtsprechung ab und beleuchtet alle wesentlichen rechtlichen Aspekte des Erbbaurechts: Neben dem Schuldrecht und dem Sachenrecht behandelt sie alle angrenzenden Rechtsgebiete – Grundbuch-, Vollstreckungs-, Insolvenz-, und Baurecht wie auch das Bilanzrecht und das Steuerrecht.

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