Läuft ein Erbbaurecht immer 99 Jahre? 

Siedlung_Quelle_Deutscher_Erbbaurechtsverband_Ralf_Gosch_Shotshop_com

Erbbaurechte können eine Stellschraube sein, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Deshalb rücken sie aktuell wieder verstärkt in den Fokus der öffentlichen Diskussion. Viele Menschen glauben, dass die Verträge hierfür immer 99 Jahre laufen müssen. Aber ist das wirklich so? – Der Deutsche Erbbaurechtsverband e. V. erklärt, was es mit der langen Laufzeit auf sich hat.

Lesen Sie hier mehr.

Aktuelles

Alle ansehen

Vertragsende im Erbbaurecht: Vorzeitige Verlängerung statt Entschädigung ist die Regel

Sommerpause vom 1.Juli bis 16.August 2026

Niedersachsen und Baden-Württemberg sind Hochburgen des Erbbaurechts 

Erbbaurechtsmonitor 2026