• Der Erbbaurechtsvertrag Teil 2

    22.06.2027, 14:00 Uhr bis 22.06.2027, 16:30 Uhr

    Erbbaurechtsvertrag Webinar

    Vertiefung: Laufzeit, Anpassungen und besondere Vertragsregelungen

    Webinar
    Kategorie: Einsteiger / Grundwissen

    Im zweiten Teil des Webinars stehen die in Erbbaurechtsverträgen üblichen vertraglichen Regelungen sowie deren praktische Anwendung im Mittelpunkt. Dabei werden sowohl die maßgeblichen Vorschriften des Erbbaurechtsgesetzes als auch die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.Sie erhalten einen Überblick über die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten von Erbbaurechtsverträgen und lernen zugleich typische Problem-Felder kennen, die sich in der Vertragsgestaltung der vergangenen Jahrzehnte herausgebildet haben.


Darum sollten Sie teilnehmen

In diesem Webinar erhalten Sie praxisnahe Einblicke in die Gestaltung und Auslegung zentraler Regelungen von Erbbaurechtsverträgen. Anhand typischer Vertragsklauseln und aktueller Rechtsprechung erfahren Sie, worauf es bei der Vertragsgestaltung ankommt und welche Aspekte besondere Aufmerksamkeit erfordern.

Folgende Schwerpunkte erwarten Sie:

  • Regelungen zum Zeitablauf und zur Laufzeit des Erbbaurechts.
  • Anwendung des § 27 Abs. 3 ErbbauRG – Verlängerung auf die Standzeit der Bauwerke.
  • Vereinbarungen zur Anpassung des Erbbauzinses.
  • Gestaltung von Vorkaufs- und Ankaufsrechten.
  • Regelungen zur Verteilung von Kosten und Lasten.
  • Vereinbarungen zur Höhe und Ausgestaltung des Erbbauzinses.

Das Thema „Der Erbbaurechtsvertrag“ wird in zwei eigenständigen Webinaren – Teil 1 und Teil 2 – behandelt. Beide Teile können unabhängig voneinander besucht werden. Für ein umfassendes Verständnis der Vertragsgestaltung empfehlen wir jedoch die Teilnahme an beiden Webinaren

Details

Teilnehmergebühr

€ 199,00 inklusive Ust. – Mitglieder

€ 239,00 inklusive Ust. – Nicht-Mitglieder

In der Tagungsgebühr sind die Unterlagen des Referierenden enthalten.

Referent:

Florian Swars

Der Dozent, Herr Florian Swars, berät als Rechtsanwalt deutschlandweit Mandanten zu Themen der Vertragsgestaltung bei Erbbaurechten sowohl beim Neuabschluss als auch der vorzeitigen Laufzeitverlängerung oder in vertraglichen Streitigkeiten.
Als Dezernent ist er zudem bei der Klosterkammer Hannover einer niedersächsischen Landesbehörde in der Erbbaurechtsverwaltung tätig. Die Klosterkammer selbst wiederum verwaltet mehrere Stiftungen mit insgesamt über 18.000 Erbbaurechten.

Zeiten

Beginn: 22.06.2027, 14:00 Uhr

Ende: 22.06.2027, 16:30 Uhr

Online Veranstaltung

Buchungen sind für diese Veranstaltung nicht mehr möglich.

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