Berlin, 22.06.2026. In Niedersachsen und Baden-Württemberg gibt es besonders viele Erbbaurechte. Das zeigt der aktuelle Erbbaurechtsmonitor des Deutschen Erbbaurechtsverbands.
Für die Erhebung hat der Verband 138 Erbbaurechtsgeber aus ganz Deutschland zu ihren Beständen und ihrer Vergabepraxis befragt. Überwiegend handelte es sich bei den Teilnehmern um Kommunen, Kirchen und kirchliche Stiftungen.
20 Prozent der Befragten sagen, dass sie am meisten Erbbaurechte in Niedersachsen vergeben. In Baden-Württemberg sind es 16,7 Prozent. Es folgen Bayern und Nordrhein-Westfalen mit jeweils 12,5 Prozent. Im Mittelfeld bewegen sich Hessen (10 Prozent), Rheinland-Pfalz (9,2 Prozent), Brandenburg (6,7 Prozent) und Sachsen (4,2 Prozent). Am wenigsten Erbbaurechte werden in Bremen, in Hamburg und im Saarland vergeben.
Dass in den Flächenländern mehr Erbbaurechte vergeben werden als in den Stadtstaaten, liegt in der Natur der Sache. In Niedersachsen hat das Erbbaurecht eine besonders lange und ausgeprägte Tradition. Große Erbbaurechtsgeber sind hier zum Beispiel die Klosterkammer Hannover, aber auch Städte wie Wolfsburg und Lüneburg. In Baden-Württemberg gehören beispielsweise die Stiftung Schönau und die Stadt Heidelberg zu den großen Erbbaurechtsgebern.
Unterschiede historisch begründet
„Die regionalen Unterschiede beim Erbbaurecht sind historisch gewachsen“, erklärt Dr. Matthias Nagel, Geschäftsführer und Vorstandsmitglied des Deutschen Erbbaurechtsverbands. „Größere Kommunen, Stiftungen und natürlich auch die Kirchen gehören traditionell zu den großen Erbbaurechtsgebern, weil sie ihren Grundbesitz über einen langen Zeitraum erhalten, Lösungen zu gesellschaftspolitischen Wohnungsfragen anbieten oder grundsätzlich nicht verkaufen dürfen. Seit den 1950er-Jahren wurde das Erbbaurecht daher wieder aktiver genutzt. In Ostdeutschland sind die Eigentumsverhältnisse durch die Geschichte der DDR ganz anders geprägt und das Instrument des Erbbaurechts wurde kaum beachtet. Zum 31.12.1975 wurde es sogar aufgehoben und ein sogenanntes ,Gebäudeeigentum‘ eingeführt.“
Seit einigen Jahren gehen viele Städte in ganz Deutschland dazu über, ihre Grundstücke im Erbbaurecht zu vergeben, anstatt sie zu verkaufen. Auf diese Weise können sie Bodenspekulationen vorbeugen und einen Einfluss auf die Nutzung der Flächen behalten und darüber eine aktive Bodenpolitik betreiben.
Bildquelle: Deutscher Erbbaurechtsverband / Datawrapper





