• Wenn Erbbaurechte den Eigentümer wechseln – Zustimmung, Anpassung, Strategie

    4.05.2026, 14:00 Uhr bis 4.05.2026, 16:30 Uhr

    Eigentümerwechsel

    Webinar
    Kategorie: Einsteiger Grundwissen

    Die Übertragung von Erbbaurechten erfolgt in der Regel durch Veräußerung, für die häufig ein Zustimmungsvorbehalt des Grundstückseigentümers vereinbart werden kann. Im Webinar wird erläutert, welche rechtlichen und praktischen Auswirkungen eine Veräußerung auf den bestehenden Erbbaurechtsvertrag hat und welche Fragestellungen dabei zu berücksichtigen sind. Zudem werden die typischen Ursachen und weiteren möglichen Gründe für die Übertragung von Erbbaurechten aufgezeigt.


Darum sollten Sie teilnehmen

In diesem Webinar werden unter anderem folgende Themen vertieft behandelt:

  • verschiedene Formen der Veräußerung von Erbbaurechten sowie weitere Übertragungsgründe
  • Anpassungen des Erbbauzinses
  • Verlängerung bestehender Erbbaurechte
  • Zustimmungsvorbehalte: Umfang, Voraussetzungen und mögliche Verweigerungsgründe
  • rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Erbbaurechten

Details

Teilnehmergebühr

€ 199,00 inklusive Ust. – Mitglieder

€ 239,00 inklusive Ust. – Nicht-Mitglieder

In der Tagungsgebühr sind die Unterlagen des Referierenden enthalten.

Referent:

Ulrike Kost

Ulrike Kost, Leitende Kirchenrechtsdirektorin i.R., arbeitete über 30 Jahre in evangelischen Immobilienverwaltungen mit einem Schwerpunkt Erbbaurecht. Ihre Erbbaurechtserfahrungen sammelte sie in der Verantwortung für eine große erbbaurechtsgebende Stiftung mit über 10.000 Erbbaurechten sowie zuletzt im Rahmen der kirchlichen Rechts- und Vermögensaufsicht über die Immobilien von rund 1.530 bayerischen Kirchengemeinden und deren Beratung im Landeskirchenamt München. Neben ihrer hauptamtlichen Tätigkeit war sie lange Jahre Mitglied und stellv. Vorsitzende der Grundstücks- und Baurechtskommission der EKD und begleitete in diesem Rahmen u.a. die bundesweite Entwicklung des Erbbaurechts und die Diskussionen zu einem einheitlichen Mustervertrag.

Durch ihre langjährige Nebentätigkeit als Dozentin für Erbbaurechtsseminare, die sie nun im Ruhestand fortführt, ist sie auch mit den Fragestellungen von Kommunen und Stiftungen als Erbbaurechtsgeber vertraut sowie vieler anderer, die an ihren Seminaren teilnehmen wie z.B. Wohnbaugesellschaften, Banker, Sachverständige für Immobilienbewertung, Notare, Rechtsanwälte und gewerblicher Unternehmen.

Im Rahmen ihrer laufenden Netzwerkaktivitäten zum Erbbaurecht ist sie auch Mitglied im Deutschen Erbbaurechtsverband e.V.

Zeiten

Beginn: 4.05.2026, 14:00 Uhr

Ende: 4.05.2026, 16:30 Uhr

Online Veranstaltung




Tickets

Ticket-TypPreisPlätze
Teilnahmegebühr Mitglieder€199,00
Teilnahmegebühr Nicht-Mitglieder€239,00

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