Wenn Erbbaurechte den Eigentümer wechseln – Zustimmung, Anpassung, Strategie
4.05.2026, 14:00 Uhr bis 4.05.2026, 16:30 Uhr

Webinar
Kategorie: Einsteiger GrundwissenDie Übertragung von Erbbaurechten erfolgt in der Regel durch Veräußerung, für die häufig ein Zustimmungsvorbehalt des Grundstückseigentümers vereinbart werden kann. Im Webinar wird erläutert, welche rechtlichen und praktischen Auswirkungen eine Veräußerung auf den bestehenden Erbbaurechtsvertrag hat und welche Fragestellungen dabei zu berücksichtigen sind. Zudem werden die typischen Ursachen und weiteren möglichen Gründe für die Übertragung von Erbbaurechten aufgezeigt.
Darum sollten Sie teilnehmen
- verschiedene Formen der Veräußerung von Erbbaurechten sowie weitere Übertragungsgründe
- Anpassungen des Erbbauzinses
- Verlängerung bestehender Erbbaurechte
- Zustimmungsvorbehalte: Umfang, Voraussetzungen und mögliche Verweigerungsgründe
- rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Erbbaurechten
Details
Teilnehmergebühr
€ 199,00 inklusive Ust. – Mitglieder
€ 239,00 inklusive Ust. – Nicht-Mitglieder
In der Tagungsgebühr sind die Unterlagen des Referierenden enthalten.
Referent:

Ulrike Kost
Durch ihre langjährige Nebentätigkeit als Dozentin für Erbbaurechtsseminare, die sie nun im Ruhestand fortführt, ist sie auch mit den Fragestellungen von Kommunen und Stiftungen als Erbbaurechtsgeber vertraut sowie vieler anderer, die an ihren Seminaren teilnehmen wie z.B. Wohnbaugesellschaften, Banker, Sachverständige für Immobilienbewertung, Notare, Rechtsanwälte und gewerblicher Unternehmen.
Im Rahmen ihrer laufenden Netzwerkaktivitäten zum Erbbaurecht ist sie auch Mitglied im Deutschen Erbbaurechtsverband e.V.
Zeiten
Beginn: 4.05.2026, 14:00 Uhr
Ende: 4.05.2026, 16:30 Uhr
Veranstaltungsort
Die Zeitschrift für Erbbaurecht Verlag C.H. BECK
ErbbauZ –
Die Fachzeitschrift
vermittelt als einzige Fachzeitschrift zum Erbbaurecht alles, was Sie dazu wissen müssen. Die ErbbauZ bildet die gesamte relevante Rechtsprechung ab und beleuchtet alle wesentlichen rechtlichen Aspekte des Erbbaurechts: Neben dem Schuldrecht und dem Sachenrecht behandelt sie alle angrenzenden Rechtsgebiete – Grundbuch-, Vollstreckungs-, Insolvenz-, und Baurecht wie auch das Bilanzrecht und das Steuerrecht.

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