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Erbbaurecht für Einsteiger in die Verwaltungspraxis
21.01.2025, 10:00 Uhr bis 21.01.2025, 16:00 Uhr

Seminar
Kategorie: Einsteiger / GrundwissenSie sind neu im Bereich des Erbbaurechts unterwegs. Benötigen Grundlegendes Wissen in diesem speziellen Fachbereich. Unser Seminar bietet Ihnen einen Einstieg in die praktische Verwaltung von Erbbaurechten.
Darum sollten Sie teilnehmen
- die für die Verwaltung maßgeblichen Vertragspassagen anhand eines Mustererbbaurechtsvertrages kennen und richtig auszulegen.
- tägliche Aufgaben bei der Erbbaurechtsverwaltung, wie bspw. die Abgabe von Zustimmungserklärungen zur Übertragung und Belastung, zu meistern.
- worauf bei der Abgabe von Stillhalteerklärungen zu achten ist.
- wie eine Anpassung des Erbbauzinses vorzunehmen ist.
- worauf bei der Erstellung von Angeboten für die Laufzeitverlängerung von Erbbaurechten zu achten ist.
- wie Nachtragsverträge zu gestalten sind, so dass sie rechtssicher sind und Grundbuchämter keine Beanstandungen haben.
- an Mustererklärungen, die aus der Praxis großer Erbbaurechtsgeber und Verwalter stammen, worauf bei eigenen Erklärungen zu achten ist.
Nutzen Sie die Möglichkeit, im Vorfeld unserem Dozenten für Ihr Seminar, Fallbeispiele zukommen zu lassen, welche dann vor Ort besprochen werden können.
Details
Teilnehmergebühr
€ 349,00 inklusive Ust. – Mitglieder
€ 399,00 inklusive Ust. – Nicht-Mitglieder
In der Tagungsgebühr sind die Unterlagen des Referierenden sowie die Verpflegung vor Ort enthalten.
Referent:

Florian Swars
Als Syndikusrechtsanwalt ist er zudem bei einem Dienstleister in der Erbbaurechtsverwaltung tätig und betreut dort ein Portfolio mit über 2400 Erbbaurechten.
Zeiten
Beginn: 21.01.2025, 10:00 Uhr
Ende: 21.01.2025, 16:00 Uhr
Veranstaltungsort
Veranstaltungsort
30175 Hannover
DoubleTree by Hilton Hannover Schweizerhof
Hinueberstrasse 6
Die Zeitschrift für Erbbaurecht Verlag C.H. BECK
ErbbauZ –
Die Fachzeitschrift
vermittelt als einzige Fachzeitschrift zum Erbbaurecht alles, was Sie dazu wissen müssen. Die ErbbauZ bildet die gesamte relevante Rechtsprechung ab und beleuchtet alle wesentlichen rechtlichen Aspekte des Erbbaurechts: Neben dem Schuldrecht und dem Sachenrecht behandelt sie alle angrenzenden Rechtsgebiete – Grundbuch-, Vollstreckungs-, Insolvenz-, und Baurecht wie auch das Bilanzrecht und das Steuerrecht.

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