5. Erbbaurechtskongress

26. | 27. Februar 2018, Radisson Blu Hotel Leipzig

 

Sehr geehrte Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,

zum nunmehr fünften Mal führt der Deutsche Erbbaurechts-verband seinen Jahreskongress durch und wir freuen uns über die jährlich steigenden Teilnehmerzahlen. Diese zeigen auch, dass das Interesse am Thema Erbbaurecht steigt und in der aktuellen Wohnraumdiskussion stärker an Bedeutung gewinnt. 

Dies ist auch das Ergebnis der vom Verband aktuell durchgeführten Studie zum Erbbaurecht in Deutschland, die wir auf dem Kongress der Öffentlichkeit vorstellen wollen. Hier zeigt sich insbesondere das gestiegene Interesse auf kommunaler Seite, wieder verstärkt neue Erbbaurechte anbieten zu wollen. 

Neben Vorträgen zu rechtlichen Aspekten des Erbbaurechts, zu Verwaltungs- und Vermarktungsaspekten, freuen wir uns auf einen ganz besonderen Blick in die Welt des Erbbaurechts – diesmal nach China. Daran erkennt man, dass das Erbbaurecht bei weitem kein regionales Thema ist, sondern in vielen Teilen der Welt eine Bedeutung hat.

Wir freuen uns auf den informativen und kommunikativen Austausch auf unserem Kongress mit Ihnen und unseren Referentinnen und Referenten.

 

Ihr Hans-Christian Biallas
Präsident Deutscher Erbbaurechtsverband

Deutscher Erbbaurechtsverband e. V.
Littenstraße 10, 10179 Berlin
Tel 030 - 54 711 254
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