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Der Erbbaurechtsvertrag Teil 1
25.02.2026, 14:00 Uhr bis 25.02.2026, 16:30 Uhr

Webinar
Kategorie: Einsteiger / GrundwissenIn diesem ersten Teil des Webinar-Themas, werden übliche vertragliche Regelungen erläutert und der spätere Umgang mit Ihnen skizziert. Die wichtigsten Vorschriften des Erbbaurechtsgesetzes werden dabei ebenso berücksichtigt, wie die aktuelle Rechtsprechung. Sie gewinnen dabei einen ersten Eindruck von den Gestaltungsoptionen, aber auch von den Problem Feldern, von gängigen Erbbaurechtsverträgen aus den letzten 70 Jahren.
Das Thema „Der Erbbaurechtsvertrag“ wird in zwei eigenständigen Webinaren – Teil 1 und Teil 2 – behandelt. Jeder Teil kann unabhängig voneinander besucht werden.
Für ein rundes Gesamtverständnis des Themas, empfehlen wir die Teilnahme an beiden Webinaren.
Darum sollten Sie teilnehmen
- Den grundsätzlichen Aufbau eines Erbbaurechtsvertrages und dessen Bedeutung.
- Überblick über die Regelungen, die im Zeitpunkt der Bestellung relevant sind.
- Regelungen zur Versicherung und dem Wiederaufbau.
- Darstellung der Gestaltungsoptionen und der Vereinbarungen zu Bebauung und Nutzung.
- Erörterung der vertraglichen Zustimmungsvorbehalte.
- Vereinbarungen über den Erbbauzins und dessen Höhe.
- Inwiefern eine Heimfallvereinbarung noch zeitgemäß ist.
Details
Teilnehmergebühr
€ 199,00 inklusive Ust. – Mitglieder
€ 239,00 inklusive Ust. – Nicht-Mitglieder
In der Tagungsgebühr sind die Unterlagen des Referierenden enthalten.
Referent:

Florian Swars
Als Dezernent ist er zudem bei der Klosterkammer Hannover einer niedersächsischen Landesbehörde in der Erbbaurechtsverwaltung tätig. Die Klosterkammer selbst wiederum verwaltet mehrere Stiftungen mit insgesamt über 18.000 Erbbaurechten.
Zeiten
Beginn: 25.02.2026, 14:00 Uhr
Ende: 25.02.2026, 16:30 Uhr
Veranstaltungsort
Die Zeitschrift für Erbbaurecht Verlag C.H. BECK
ErbbauZ –
Die Fachzeitschrift
vermittelt als einzige Fachzeitschrift zum Erbbaurecht alles, was Sie dazu wissen müssen. Die ErbbauZ bildet die gesamte relevante Rechtsprechung ab und beleuchtet alle wesentlichen rechtlichen Aspekte des Erbbaurechts: Neben dem Schuldrecht und dem Sachenrecht behandelt sie alle angrenzenden Rechtsgebiete – Grundbuch-, Vollstreckungs-, Insolvenz-, und Baurecht wie auch das Bilanzrecht und das Steuerrecht.

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