Im Deutschen Erbbaurechtsverband e. V. haben sich namhafte Erbbaurechtsausgeber zusammengeschlossen. Wir
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Ordentliche Mitglieder des Vereins können rechtsfähige Personengesellschaften werden, die Erbbaurechte ausgeben, verwalten oder die Rechtsaufsicht über Rechtspersonen ausüben, die Erbbaurechte ausgeben oder die Interessen der vorgenannten Einrichtungen vertreten, sowie juristische und natürliche Personen, die Erbbaurechte haben.
Fördermitglieder können juristische und natürliche Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften werden, die Interesse an der Förderung des Vereinszwecks haben, ohne selbst Erbbaurechtsausgeber oder -verwalter oder in sonstiger z. B. wissenschaftlicher, juristischer Weise mit dem Erbbaurecht beschäftigt zu sein. Die Fördermitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, haben jedoch in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.
Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.