2024 ist der Erbbaurechtskongress zum ersten Mal in Hamburg zu Gast. Das ist kein Zufall, denn die Bodenpolitik der Stadt passt sehr gut zum diesjährigen Schwerpunkt der Veranstaltung: die Vergabe von Erbbaurechten durch die Kommunen.
In den letzten Jahren sind immer mehr Städte und Gemeinden in Deutschland dazu übergangen, ihre Grundstücke im Erbbaurecht zu vergeben, anstatt sie zu verkaufen. Das betrifft nicht nur Flächen für Ein- und Zweifamilienhäuser, sondern auch den Geschosswohnungsbau. Dabei müssen die Konditionen einerseits der Stadtentwicklung dienen. Andererseits sollen sie einen ausreichenden Anreiz zum Wohnungsbau schaffen. Wie das in Hamburg – aber auch in anderen deutschen Städten – umgesetzt wird, erfahren Sie auf unserem Erbbaurechtskongress 2024.
Daneben erwarten Sie bei diesem „Klassentreffen der Erbbaurechtsszene“ wie immer rechtliche Updates, fachliche Diskussionen und der lebhafte Austausch mit anderen Erbbaurechtsexpertinnen und -experten.
Wir freuen uns auf Sie!
In diesem Webinar werden den Teilnehmer:innen einige Möglichkeiten zur Gestaltung von Heimfall- und Vertragsstrafen-Regelungen in Erbbaurechtsverträgen näher gebracht.
Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf das für öffentliche Grundstückseigentümer zu berücksichtigende Verhältnismäßigkeitsgebot gelegt. Vor diesem Hintergrund werden u.a. auch die Besonderheiten bei einer Ausgestaltung der Heimfall- und Vertragsstrafen-Regelungen im Stufenverhältnis beleuchtet.