Aktuelles

12.03.2024
Das Erbbaurecht als Instrument der kommunalen Bodenpolitik
24.01.2024
Bundesgerichtshof: Entscheidung über den Heimfall einer Moschee
27.11.2023
Neuer Zertifikatslehrgang für Erbbaurechtsverwaltende
28.09.2023
Fußballstadien im Erbbaurecht: Was haben der FC Bayern München, TSG Hoffenheim und Werder Bremen gemeinsam?
31.05.2023
Erbbauzinsen für Wohnimmobilien leicht gesunken
16.05.2023
Premium-Modul von C. H. Beck für neue Verbandsmitglieder sechs Monate kostenfrei
24.04.2023
Neue Erbbaurechtsbroschüre der Stadt Freiburg
20.04.2023
Erbbaurechtsverband auf Facebook und Instagram
07.03.2023
Ablaufende Erbbaurechte sorgen für Gesprächsbedarf
28.02.2023
Kostenlose Arbeitshilfe zum Einsatz des Erbbaurechts aus kommunaler Perspektive
24.11.2022
Indexmieten: Das Erbbaurecht schützt besser vor Kostensteigerungen als das Mietrecht
02.11.2022
100-jährige Mietpreisbindungen in Hamburg

Das war der Erbbaurechtskongress 2024

Mit 170 Anmeldungen war der Erbbaurechtskongress 2024 restlos ausverkauft. Im Konferenzsaal des SIDE Design Hotels Hamburg blieb kein Stuhl frei.

Der erste Kongresstag befasste sich schwerpunktmäßig mit der Vergabe von Erbbaurechten durch die Kommunen. Dass das Erbbaurecht hier eine Renaissance erlebt, berichtete Eva Maria Levold, Hauptreferentin für Baurecht und Liegenschaften beim Deutschen Städtetag. Denn es sei ein gutes Instrument, um den Kommunen langfristig die Grundstücke zu sichern und Einfluss auf deren Nutzung zu behalten.

Mit Freiburg im Breisgau sowie Hamburg präsentierten sich auf dem Erbbaurechtskongress zwei Kommunen, die bereits seit einigen Jahren Grundstücke für Wohnzwecke vorrangig im Erbbaurecht vergeben, anstatt sie zu verkaufen. Beide Städte haben sich intensiv mit der Gestaltung ihrer Erbbaurechtsverträge auseinandergesetzt und bieten bewusst sehr günstige Konditionen an, um bezahlbaren Mietwohnungsbau auf ihren Erbbaurechtsgrundstücken zu ermöglichen.

Als Kritiker des Erbbaurechts stellte Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), die Sicht der Wohnungswirtschaft auf das Erbbaurecht vor. In der anschließenden Podiumsdiskussion, moderiert von Cathrin Christoph, wurde deutlich: Gute Lösungen lassen sich nur im Dialog finden – sei es mit privaten Erbbaurechtsnehmern oder mit der Wohnungswirtschaft.

Die Skylounge des SIDE Hotels bot den perfekten Rahmen, um diesen Kongresstag ausklingen zu lassen. Bei guten Getränken und Flying Buffet diskutierten viele Teilnehmer noch bis in den späten Abend.

Juristische Vertiefung am zweiten Kongresstag

Am zweiten Kongresstag standen juristische Fragen des Erbbaurechts im Mittelpunkt. Prof. Dr. Fabian Thiel sprach über die Integration des Erbbaurechts in das Bebauungs- und Städtebaurecht. Florian Swars beleuchtete die Vergabe von Erbbaurechten im Einheimischenmodell. Michael Drasdo wies in seinem Vortrag auf die Problematik bei der Verlängerung von Wohnungserbbaurechten hin. Hier bestehe aufseiten des Gesetzgebers dringender Handlungsbedarf.

Prof. Dr. Matthias Töllner wandte den Blick in die Zukunft und stellte seine Ideen zur Erfüllung von ESG-Kriterien mithilfe des Erbbaurechts vor.

Auch in diesem Jahr war wieder deutlich zu spüren, wie wichtig den Teilnehmenden die Impulse und der Austausch sind, die der Erbbaurechtskongress bietet. Und so war beim Abschied schon die Vorfreude auf das nächste Jahr spürbar!


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Kategorie: Einsteiger / Grundwissen

In diesem Webinar werden anhand eines Mustererbbaurechtsvertrages die Gestaltungsoptionen in Erbbaurechtsverträgen vorgestellt und mit Beispielen erläutert.

Termin
23.04.2024 - 14:00 bis 23.04.2024 - 16:30
Deutscher Erbbaurechtsverband e. V.
Littenstraße 10, 10179 Berlin
Tel 030 - 54 711 254
info@erbbaurechtsverband.de
www.erbbaurechtsverband.de

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