Mit 170 Anmeldungen war der Erbbaurechtskongress 2024 restlos ausverkauft. Im Konferenzsaal des SIDE Design Hotels Hamburg blieb kein Stuhl frei.
Der erste Kongresstag befasste sich schwerpunktmäßig mit der Vergabe von Erbbaurechten durch die Kommunen. Dass das Erbbaurecht hier eine Renaissance erlebt, berichtete Eva Maria Levold, Hauptreferentin für Baurecht und Liegenschaften beim Deutschen Städtetag. Denn es sei ein gutes Instrument, um den Kommunen langfristig die Grundstücke zu sichern und Einfluss auf deren Nutzung zu behalten.
Mit Freiburg im Breisgau sowie Hamburg präsentierten sich auf dem Erbbaurechtskongress zwei Kommunen, die bereits seit einigen Jahren Grundstücke für Wohnzwecke vorrangig im Erbbaurecht vergeben, anstatt sie zu verkaufen. Beide Städte haben sich intensiv mit der Gestaltung ihrer Erbbaurechtsverträge auseinandergesetzt und bieten bewusst sehr günstige Konditionen an, um bezahlbaren Mietwohnungsbau auf ihren Erbbaurechtsgrundstücken zu ermöglichen.
Als Kritiker des Erbbaurechts stellte Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), die Sicht der Wohnungswirtschaft auf das Erbbaurecht vor. In der anschließenden Podiumsdiskussion, moderiert von Cathrin Christoph, wurde deutlich: Gute Lösungen lassen sich nur im Dialog finden – sei es mit privaten Erbbaurechtsnehmern oder mit der Wohnungswirtschaft.
Die Skylounge des SIDE Hotels bot den perfekten Rahmen, um diesen Kongresstag ausklingen zu lassen. Bei guten Getränken und Flying Buffet diskutierten viele Teilnehmer noch bis in den späten Abend.
Juristische Vertiefung am zweiten Kongresstag
Am zweiten Kongresstag standen juristische Fragen des Erbbaurechts im Mittelpunkt. Prof. Dr. Fabian Thiel sprach über die Integration des Erbbaurechts in das Bebauungs- und Städtebaurecht. Florian Swars beleuchtete die Vergabe von Erbbaurechten im Einheimischenmodell. Michael Drasdo wies in seinem Vortrag auf die Problematik bei der Verlängerung von Wohnungserbbaurechten hin. Hier bestehe aufseiten des Gesetzgebers dringender Handlungsbedarf.
Prof. Dr. Matthias Töllner wandte den Blick in die Zukunft und stellte seine Ideen zur Erfüllung von ESG-Kriterien mithilfe des Erbbaurechts vor.
Auch in diesem Jahr war wieder deutlich zu spüren, wie wichtig den Teilnehmenden die Impulse und der Austausch sind, die der Erbbaurechtskongress bietet. Und so war beim Abschied schon die Vorfreude auf das nächste Jahr spürbar!
Kategorie: Einsteiger / Grundwissen
In diesem Webinar werden anhand eines Mustererbbaurechtsvertrages die Gestaltungsoptionen in Erbbaurechtsverträgen vorgestellt und mit Beispielen erläutert.