Kommunale Immobilien

Erbbaurecht ermöglicht Investition in öffentliche Bauten und kann zur Wohnquartiersbildung genutzt werden

Viele Gemeinden in Deutschland besitzen Erbbaurechtsgrundstücke. In den Hansestädten Hamburg und Lübeck sind es sogar mehrere tausend Grundstücke, die im Erbbaurecht vergeben werden. Aber auch Städte wie Wolfsburg oder Frankfurt a. M. haben Erbbaurechtsgrundstücke. Und das aus gutem Grund, denn für eine Vielzahl von Vorhaben ist die Trennung von Grundstück und Bebauung von Vorteil.

Mit dem Erbbaurecht können gezielt junge oder kinderreiche angesprochen werden, beispielsweise über Wohnbau-Förderprogramme, bei denen Abschläge für den zu zahlenden Erbbau-Zins gewährt werden. Aber auch für die „Wohngeneration 50 plus“ kann das Erbbaurecht u. a. wegen seines Liquiditätsvorteils interessant sein und sich somit für eine Ansiedlung in der Kommune entschließen.

Bestimmte Liegenschaften sind aus kommunaler Sicht unverkäuflich. Um diese Grundstücke trotzdem nutzbar zu machen, können sie im Erbbaurecht an einen Investor vergeben werden. Dieser hat dann den Vorteil, das Grundstück beim Immobilienbau nicht mitfinanzieren zu müssen und hat bezüglich des zu zahlenden Erbbauzinses steuerliche Vorteile.

Die Anwendung des Erbbaurechts ist überdies zur sozialverträglichen Privatisierung kommunaler Wohnungsbestände möglich. Dazu wird für ein mit Mietwohnungen bebautes Grundstück das Erbbaurecht nachträglich bestellt. Die bisherigen Mieter können ihre Wohnungen dann als Erbbaurecht-Nehmer kaufen. Die kommunale Wohnungsgesellschaft bleibt aber als Erbbaurecht-Geber Eigentümer des Grundstücks. In der Position des Erbbaurecht-Gebers kann die Kommune die Entwicklung des Stadtteils nachhaltig beeinflussen.

Umgedreht kann die Wohnungsgesellschaft das Gebäude auch behalten und etwa zur Liquiditätsgewinnung nur das Grundstück verkaufen. Anders als bei einem Komplett-Verkauf von Wohngebäuden behält die Kommune dann die volle Verfügungsgewalt über ihre Häuser und kann so den Mieterschutz weiterhin unmittelbar bestimmen.

Studien zur Vergabe von Erbbaurechten, dem durchschnittlichen Erbbauzins, der Laufzeit, Entschädigungen und anderen Aspekten des Erbbaurechts finden Sie hier.

Deutscher Erbbaurechtsverband e. V.
Littenstraße 10, 10179 Berlin
Tel 030 - 54 711 254
info@erbbaurechtsverband.de
www.erbbaurechtsverband.de