Nachbericht zur 1. Jahrestagung

Erbbaurecht neu entdecken – Aspekte des Erbbaurechts in der Praxis

„Erbbaurecht neu entdecken“ – unter diesem Motto stand die erste Jahrestagung des Deutschen Erbbaurechtsverbandes Ende Januar 2014. Über 80 Teilnehmer hatten sich im Klosterhotel zum gegenseitigen Austausch und Kennenlernen eingefunden und ließen sich über aktuelle Themen in der Erbbaurechtspraxis informieren.

Neun versierte Redner berichteten über aktuelle Trends im Erbbaurecht und in der Wohnungswirtschaft, unter ihnen Axel Gedaschko, der Präsident des Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, der einen großen Bedarf an bezahlbarem Wohnungsneubau darlegte und auf die Versorgungslücke bei altersgerechten Wohnungen hinwies. Für beides könnte das Erbbaurecht ein Lösungsansatz sein, um einerseits Kapital für den Umbau zu schaffen bzw. das benötigte Kapital für den Wohnungskauf zu senken.

Weitere Inhalte der Tagung waren selbstverständlich die Rechtsprechung, aber auch die Besteuerung, der Bauträgervertrag und das Erbbaurecht aus Bankensicht waren von Interesse für die Teilnehmer, wie die angeregten Diskussionen im Anschluss der Vorträge und in den Pausen zeigten.

Besonderes Interesse galt auch den Praxisberichten aus Deutschland (Erzdiözese Freiburg) und der Schweiz (Stadt Zürich).

Die nächste Tagung wird voraussichtlich im Frühjahr 2015 stattfinden.

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