7. Erbbaurechtskongress

02. | 03. März 2020, Radisson Blu Hotel, Mannheim

 

Sehr geehrte Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,

als wir 2014 zum ersten Mal zu unserem Kongress eingeladen haben, war das Erbbaurecht noch ein Nischenthema und strahlte wenig Attraktivität aus. Das hat sich gewaltig geändert.

Heute werden Erbbaurechte überall dort, wo bezahlbarer Wohnraum knapp ist, lebhaft diskutiert. Immer mehr Städte und Kommunen setzen vermehrt auf die Vergabe von Erbbaurechten, anstatt ihre Grundstücke zu verkaufen. Deshalb werden wir bei unserem siebten Kongress dem Erbbaurecht als Instrument des bezahlbaren Wohnraums besondere Aufmerksamkeit widmen.

Welchen Stellenwert das Thema hat, zeigt auch die Liste der Referentinnen und Referenten. Selten war sie so hochkarätig wie 2020.

Nutzen Sie also die Gelegenheit, sich bei dieser Veranstaltung auf den neuesten Stand zu bringen und mit Expertinnen und Experten ins Gespräch zu kommen. Wir freuen uns auf Sie!

 

Ihr Hans-Christian Biallas
Präsident Deutscher Erbbaurechtsverband

Deutscher Erbbaurechtsverband e. V.
Littenstraße 10, 10179 Berlin
Tel 030 - 54 711 254
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