4. Erbbaurechtskongress

20. | 21. Februar 2017, NH Collection Nürnberg City Hotel


Sehr geehrte Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,

das Erbbaurecht bietet viele Facetten, deshalb veranstaltet der Deutsche Erbbaurechtsverband bereits zum vierten Mal seine Jahrestagung. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, diesen Kongress zu einem festen Termin für all diejenigen zu machen, die sich für das Erbbaurecht interessieren.

Dabei werden wir einen Schwerpunkt auf die steuerlichen Aspekte des Erbbaurechts legen. Neben der Gestaltung des Vertragswerkes und der geplanten Reform der Grundsteuer stellen sich auch steuerrechtliche Fragen bei Ablauf von Erbbaurechtsverträgen.

Zudem möchten wir beleuchten, wie Banken das Erbbaurecht beurteilen und welche Möglichkeiten es Kommunen bietet. Auch rechtliche Aspekte in Bezug auf Nachbarerbbaurechte kommen zur Sprache sowie die Frage, welcher Erbbauzins in niedrigen Hypothekenzinszeiten marktgerecht ist.

Wir freuen uns auf zwei informative und kommunikative Tage mit Ihnen und unseren Referentinnen und Referenten.

 

Ihr Hans-Christian Biallas
Präsident Deutscher Erbbaurechtsverband

Deutscher Erbbaurechtsverband e. V.
Littenstraße 10, 10179 Berlin
Tel 030 - 54 711 254
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