Die Referenten
(in alphabetischer Reihenfolge)

Hendrik Aholt MRICS

Hendrik Aholt MRICS

Manager Real Estate Consulting
Deloitte Consulting GmbH, Düsseldorf

Ermittlung marktgerechter Erbbauzinsen

Seit 2012 befinden sich die Leitzinsen auf einem historischen Tiefstand. Das günstige Kapital ist auf der Suche nach geeigneten Anlagemöglichkeiten und die Renditen von Liegenschaften und Immobilien sind in vielen deutschen Großstädten so gering wie niemals zu vor.
Viele Erbbaurechtsgeber haben auf diese neue Marktsituation lange nicht reagiert, es beginnt jedoch sukzessive ein Umdenken. Der Vortrag beschäftigt sich daher mit der Frage, wie größere Marktteilnehmer zurzeit auf die historische Situation reagieren und ob und unter welchen Umständen die Ausgestaltung des Erbbauzinses angepasst werden müsste.
Neben dem rein ökonomischen Blickwinkel, insbesondere aus Sicht eines potentiellen Erbbaurechtsnehmers, werden zudem soziale und stadtplanerische Argumente aufgegriffen.

Hendrik Aholt ist seit 2007 bei der international führenden Beratungsgesellschaft Deloitte Consulting, mit Schwerpunkt Immobilienberatung tätig.
Er beschäftigt sich dabei mit allen kaufmännischen Fragestellungen und hat einen wesentlichen Schwerpunkt in der strategischen Investitions- und Transaktionsberatung. Seit 2013 ist er zudem MRICS mit Spezialisierung in der Immobilienbewertung. Herr Aholt verfügt über langjährige Erfahrung mit Erbbaurechtsgestaltungen im Wohn-, Gewerbe- und Spezialimmobilienbereich.


Dr. Benedikt Hartl

Dr. Benedikt Hartl

Rechtsanwalt, Senior Associate
Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin

Rechtliche Rahmenbedingungen für einen marktgerechten Erbbauzins

Der Erbbauzins und dessen Anpassung gehören zu den zentralen und wesentlichen Regelungen eines Erbbaurechtsvertrages, bei Wohnimmobilien wie auch bei gewerblichen Objekten. Neben den Bestimmungen zur Festlegung des Erbbauzinses bei Beginn des Erbbaurechtsverhältnisses gilt es, Regelungen im Erbbaurechtsvertrag zu treffen, die die gewünschten Änderungen des Erbbauzinses während der regelmäßig langen Vertragslaufzeiten abbilden. In Betracht kommen hier insbesondere Wertsicherungsklauseln, Staffel-Erbbauzinsen und investive Erbbauzinsen unter Beachtung hierzu maßgeblicher Rechtsprechung. Die vorgenannten Themen sollen in dem Vortrag näher dargestellt werden.

Dr. Benedikt Hartl, geboren 1970, ist Rechtsanwalt und seit 2005 bei der Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Berlin tätig. Er ist auf das Immobilien- und Mietrecht spezialisiert und hat mehr als 15 Jahre Erfahrung bei der immobilienrechtlichen Beratung und Vertretung nationaler und internationaler Mandanten, die in Deutschland investieren.

Michael Jung

Michael Jung

Managing Partner
Continuum Capital Investment Management GmbH, Frankfurt/M.

Einsatz von Erbbaurechtsmodellen zur Optimierung des Anlageerfolgs

Durch die bewusste Trennung von Immobilien in Erbbaugrundstücke und Erbbaurechte eröffnen sich interessante, neue Anlagechancen: Der Investor in das Gebäude kann seine Rendite dank der Quersubventionierung durch den Grundstücksverkauf erhöhen; der Grundstücksinvestor erhält auf lange Zeit eine äußerst gut besicherte und inflationsgeschützte Rendite aus den Erbbauzinsen.

Michael Jung gründete im Jahre 2009 die Continuum Capital Investment Management GmbH und leitet die Gesellschaft seit dieser Zeit. Von 2004 bis 2008 arbeitete Herr Jung erst als CFO und dann als CEO bei der Vivacon AG. Hier war er maßgeblich beteiligt an der Entwicklung eines gewerblichen Marktes für Erbbaurechte in Deutschland. Ein wesentlicher Erfolg waren drei Verbriefungen von Erbbaurechts-Cashflows, eine Neuheit im deutschen Markt.  Zwischen 1996 und 2004 arbeitete Herr Jung als Direktor in den Investmentbanking-Abteilungen der Deutschen Bank und bei Rothschild. Seine dortigen Tätigkeiten umfassten M&A und Equity Capital Market Transaktionen. Sein Studium der BWL an der Universität  Mannheim schloss er als Diplom-Kaufmann ab.

Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka

Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka
Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Salzburg

Das österreichische Baurechtsgesetz – aktueller Stand und Reformbestrebungen

Es werden das Baurecht mit dem in Österreich wirtschaftlich bedeutungsvolleren Superädifikatsrecht verglichen, Mängel des derzeitigen Baurechtsgesetzes aufgezeigt und Lösungen im vorliegenden Reformentwurf dargestellt.

Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka lehrt seit 2007 Zivilrecht am Fachbereich Privatrecht der Universität Salzburg

  •  Habilitation für Zivilrecht 1997 an der Universität Wien mit der Arbeit "Ersatz- und Nacherbschaft"
  •  Arbeitsschwerpunkte: (unter anderem) Liegenschafts- und Wohnrecht, Erbrecht und Schadenersatzrecht
  •  Leiter einer Ludwig Boltzmann-Arbeitsgruppe zur Reform der Bauten auf fremdem Grund
  •  Mitglied in ministeriellen Arbeitsgruppen zur Wohnrechtsreform und zum neuen Baurecht
  •  Bestellter Gutachter der Österreichischen Raumordnungskonferenz zu Rechtsfragen der Vertragsraumordnung in Österreich
  •  Umfangreiche Vortrags- und Autorentätigkeit, zB zum Wohnungseigentumsrecht, Liegenschaftsvertragsrecht, Bauträgervertragsrecht sowie zum Themenbereich "Bauten auf fremdem Grund"
Thomas Kollmann

Thomas Kollmann MRICS

Leiter Fachbereich Grundstücksverkehr
Erzdiözese München und Freising, München

Wertfindung und Erbbauzinsbemessung bei städtebaulichen Entwicklungsflächen

Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbeflächen auf großräumigen Bauerwartungslandflächen bergen für Bestandshalter attraktive wirtschaftliche Perspektiven und für Kommunen einzigartige städtebauliche Chancen. Die Gebietsentwicklung kann aber nur gelingen, wenn ihr ein ökonomisch schlüssiges Konzept zugrunde liegt – zumal in der Regel Unwägbarkeiten hinzutreten,
denen mit professioneller Kompetenz begegnet werden muss: ungeklärte Altlastensituationen, komplexe planungsrechtliche Beurteilungen, Gestaltungsfragen und ökologische Anforderungen haben einen nicht unbeträchtlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit einer Gebietsentwicklung.
Für Gespräche mit Investoren, potenziellen Erbbaurechtnehmern und Kommunen sind daher detaillierte Kenntnisse über wirtschaftliche Rahmenbedingungen einer Baulandentwicklung unumgänglich. Im Vortrag wird ein Kalkulations- und Bewertungsmodell vorgestellt, das eine rasche und realistische (Wert-)Einschätzung unentwickelter Flächen zulässt. Auf Basis dieser Einschätzung können dann sachgerechte Ansätze für die Bemessung von Erbbauzinsen gefunden werden.

Thomas Kollman MRICS, Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH), verantwortet für das Erzbistum München und Freising den Bereich Grundstücksverkehr. Zuvor langjähriger stellvertretender Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte der Stadt München und leitende Tätigkeit im Immobilienbereich eines Kreditinstitutes. Seit über 10 Jahren Lehr- und Vortragstätigkeit in der Immobilienwirtschaft. Chartered Surveyor seit 2008.

Dr. Matthias Nagel

Dr. Matthias Nagel
Geschäftsführer Deutscher Erbbaurechtsverband, Berlin

Warten oder starten - vorzeitige Erneuerung und Neuverhandlung ablaufender Erbbaurechte

Auch langlaufende Erbbaurechtsverträge haben ein Ende. Und es stellt sich für beide Seiten die Frage, wie es dann weiter geht? Welche Rechte gibt es eigentlich, wenn Erbbaurechtsverträge auslaufen? Gibt es schon Erfahrungen mit auslaufenden Verträgen und wie ist damit umgegangen worden? Schließlich soll aufgezeigt werden, dass es sehr sinnvoll sein kann, nicht erst auf das Auslaufen des Vertrages zu warten, sondern bereits deutlich vorher über vorzeitige Erneuerung zu verhandeln. Es zeigt sich, dass man sich frühzeitig mit diesem Thema auseinander setzen sollte. Denn ablaufende Erbbaurechte bieten Chancen und Risiken zugleich.

Dr. Matthias Nagel, 1969 in Hannover geboren, studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen. Nach dem Referendariat war er einige Jahre als Rechtsanwalt tätig. Seit 2000 arbeitet er in der Klosterkammer Hannover, zunächst als Justitiar, seit 2006 als Abteilungsleiter Liegenschaften. In seiner Abteilung wird der Grundbesitz, außer Forst, von vier historisch öffentlich-rechtlichen Stiftungen mit über 17.000 Erbbaurechten und 2000 Landpachtverträgen verwaltet. Seit 2009 ist er außerdem Geschäftsführer der LIEMAK Immobilien GmbH, einem Tochterunternehmen der Klosterkammer Hannover, das u. a. auch eigene Bauvorhaben auf Erbbaurechtsflächen durchführt, sowie der LIEMAK IT GmbH, die neben IT Dienstleistungen auch als Dienstleister in der Erbbaurechtsverwaltung tätig ist. Seit Anfang 2013 ist der zudem Geschäftsführer des Deutschen Erbbaurechtsverbandes e.V.

Seit mehreren Jahren hält Dr. Nagel Vorträge und Seminare zu den Themen Erbbaurecht und Landpachtrecht in verschiedenen Institutionen.

Dr. Jürgen Schlögel

Dr. Jürgen Schlögel
Notar, Notare Dr. W. Kleeberger Dr. J. Schlögel, Bad Aibling

Aktuelle Rechtsprechung zu sozialen Zielsetzungen, insbesondere sog. Einheimischenmodellen, im Erbbaurecht

Der Vortrag behandelt die Möglichkeiten, Zweckbestimmungen im Erbbaurechtsvertrag zu verankern. Er stellt sodann in Grundzügen die sog. "Einheimischenmodelle" zur Wohn- bzw. Baulandförderung einheimischer Bevölkerungskreise und deren Grenzen dar. Der grundsätzlich bestehende Konflikt zwischen diesen beiden Instrumenten wurde erst kürzlich durch den Bundesgerichtshof einer Prüfung unterzogen. Der Vortrag weist im Anschluss an dieses Urteil des Bundesgerichtshofes künftige rechtssichere Möglichkeiten für den Erbbaurechtsausgeber aus, von ihm gewünschte Zielsetzungen in diesem Bereich im Erbbaurechtsvertrag zu verankern.

Dr. Jürgen Schlögel, geboren 1973 in Amberg (Bayern)

Beruflicher Werdegang:

  • 1994 - 1999 Studium der Rechtswissenschaft in Regensburg 
  • 1999 - 2001 Rechtsreferendariat in Regensburg mit Studienaufenthalt bei der Europäi-schen Kommission in Brüssel
  • 2001 - 2003 Dissertation bei Prof. Dr. Arnold, Regensburg
  • 2002 - 2005 Tätigkeit als Notarassessor in Kelheim und München
  • 2005 - 2012 Notar in Vilshofen a. d. Donau
  • seit 01.02.2012 Notar in Bad Aibling


Publikationen/Lehrtätigkeit:

  • Bearbeiter des BeckOK FamFG der Bereiche Nachlass- und Aufgebotsverfahren beim Verlag C.H. Beck oHG, München
  • Prüfer in der II. Juristischen Staatsprüfung des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz
  • Referent bei der Landesnotarkammer Bayern für die Inspektorenfortbildung in den Bereichen Wohnungseigentum und Erbbaurecht, Mitglied des Hauptprüfungs-ausschusses
  • Bearbeiter der bisher von Helmut Freiherr von Oefele verfassten Abschnitte des „Handbuch des Erbbaurechts“ der nächsten Auflagen beim Verlag C.H. Beck oHG, München
Antje Maria Turban

Antje Maria Turban
Projektentwicklerin bei NCC Deutschland GmbH, Neu-Isenburg

Verkauf von Erbbaurechtsgrundstücken durch kommunale Träger

  • Verbot der "unter Wert Veräußerung" auch bei Erbbaurechtsgrundstücken
  • Ausschreibungspflicht bei der Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht
  • Durchführung eines Bieterverfahrens
  • Auswahl der Bieter-Beispiele aus der Praxis

 

Antje Maria Turban, geboren 1967, Juristin, arbeitet seit 2002 in der Immobilienbranche. Zunächst als Leiterin eines privaten Immobilienunternehmens, 2009 war sie als Mitarbeiterin im Fachdienst Gebäudewirtschaft einer Kreisverwaltung u.a. zuständig für den Verkauf von Schulgrundstücken. 2011 folgte eine Tätigkeit bei einem kirchlichen Verband mit dem Schwerpunkt Verkauf von kirchlichen Grundstücken im Erbbaurecht. Seit 2015 ist sie Projektentwicklerin bei NCC Deutschland GmbH.
Nebenberuflich gibt sie Seminare für den vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. zu den Themen: Der Verkauf öffentlicher Immobilien und Erbbaurecht. Darüber hinaus berät sie auch kommunale Verwaltungen und Kirchen bei dem Verkauf ihrer Grundstücke.

Sylva Viebach

Sylva Viebach
Geschäftsführerin LIEMAK Immobilien GmbH, Hannover

Sylva Viebach ist seit Januar 2014 Geschäftsführerin der LIEMAK Immobilien GmbH. Sie verfügt über langjährige Berufserfahrung in der Immobilienwirtschaft, unter anderem in der öffentlichen Verwaltung sowie in öffentlichen und privaten Wohnungsbauunternehmen. Dort verantwortete sie wohnungswirtschaftliche und gewerbliche Projektentwicklungen, von der Standortsuche bis zur Fertigstellung.  Weitere Schwerpunkte ihrer beruflichen Stationen waren darüber hinaus das Portfoliomanagement für einen in Deutschland investierten geschlossenen Wohnimmobilienfonds sowie Consultingaufgaben im Rahmen von komplexen Stadtentwicklungsprojekten für öffentliche Auftraggeber.

Frau Viebach wird an der Podiumsdiskussion teilnehmen.

Deutscher Erbbaurechtsverband e. V.
Littenstraße 10, 10179 Berlin
Tel 030 - 54 711 254
info@erbbaurechtsverband.de
www.erbbaurechtsverband.de