Neugeschäft mit Erbbaurechten – Überlegungen, Konditionen und Rechtsfragen bei Neuabschluss oder Erneuerung von Erbbaurechten
Sehr geehrte Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,
Erbbaurechtsgrundstücke stellen eine sichere und ertragreiche Anlageform dar. Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase, die mit dem Auslaufen der ersten in Deutschland geschlossenen Verträge zusammenfällt, stellt sich für viele Ausgeber die Frage, wie diese Verträge erneuert werden können bzw. wie Neuverträge zukünftig gestaltet sein müssen, damit Geber wie Nehmer profitieren können. Erste Erfahrungen mit Neuverhandlungen gibt es bereits.
Innerstädtische Lagen sind sehr begehrt. Bei der Entwicklung von Wohn- und Gewerbeflächen auf kommunalen Flächen stehen städtebauliche Überlegungen und soziale Belange im Vordergrund. Über das Erbbaurecht besteht die Möglichkeit, soziale Zielsetzungen der Kommune vertraglich zu verankern. Sind alle Rahmenbedingungen der geplanten Baulandentwicklung bekannt, kann ein sachgerechter Erbbauzins ermittelt werden. Ein Modell soll hier Ansätze liefern.
Wir freuen uns auf zwei informative und kommunikative Tage, um das Neugeschäft mit Erbbaurechten mit Ihnen zu erörtern. Unsere Gäste zur Podiumsdiskussion und unser Gast aus Österreich werden sicher viele Anregungen geben, die in persönlichen Gesprächen aufgegriffen und vertieft werden können.
Ihr Hans-Christian Biallas
Präsident Deutscher Erbbaurechtsverband