In den letzten Jahren sind immer mehr Städte und Gemeinden in Deutschland dazu übergangen, ihre Grundstücke im Erbbaurecht zu vergeben, anstatt sie zu verkaufen. Das betrifft nicht nur Flächen für Ein- und Zweifamilienhäuser, sondern auch den Geschosswohnungsbau. Dabei müssen die Konditionen einerseits der Stadtentwicklung dienen. Andererseits sollen sie einen ausreichenden Anreiz zum Wohnungsbau schaffen. Wie das in Hamburg – aber auch in anderen deutschen Städten – umgesetzt wird, erfahren Sie auf unserem Erbbaurechtskongress 2024.
Daneben erwarten Sie bei diesem „Klassentreffen der Erbbaurechtsszene“ wie immer rechtliche Updates, fachliche Diskussionen und der lebhafte Austausch mit anderen Erbbaurechtsexpertinnen und -experten.
Seien Sie dabei – wir freuen uns auf Sie!
Das vollständige Programm der Veranstaltung finden Sie hier:
Programm des Erbbaurechtskongress 2024
In der Tagungsgebühr sind die Tagungsunterlagen, Erfrischungsgetränke, Snacks in den Pausen sowie das Abend- und Mittagsbuffet enthalten. Die Übernachtung ist in diesem Betrag nicht enthalten.
Unsere Angebote sind freibleibend. Die Anmeldung zur Veranstaltung kann ausschließlich online per Anmeldeformular erfolgen. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.
Bei Stornierungen, die später als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingehen, werden 50 % des Teilnahmebetrages in Rechnung gestellt.
Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie in unserer Datenschutzerklärung erfahren, wie wir mit Ihren Daten umgehen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenwechsel sowie die Absage der Tagung vorbehalten müssen. Im Falle einer Absage erstatten wir die bezahlte Tagungsgebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. (Gerichtsstand Berlin)
Relevante Informationen für Teilnehmende haben wir hier für Sie hinterlegt:
20354 Hamburg