Warum sollten Sie teilnehmen? – Einige gute Gründe
Das Erbbaurecht gibt es seit den 20iger Jahren des letzten Jahrhunderts. Zunehmend laufen diese Erbbaurechtsverträge aus. Für das Ende des Erbbaurechtes ist es ratsam, sich rechtzeitig einen Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten zu verschaffen und frühzeitig in die Gestaltung aktiv einzutreten. Ein anderer Schwerpunkt des Workshops beschäftigt sich mit der zunehmend schwierigen Beleihbarkeit und Marktgängigkeit von Erbbaurechten mit geringer Restlaufzeit. Durch das Nischendasein des Erbbaurechts weisen Erbbaurechtsverträge und die darin enthaltenen Ablaufklauseln aber seit jeher große Qualitätsunterschiede auf. Dies wirkt sich auf den Gestaltungsrahmen aus und wirft Fragen auf – zum Beispiel zur Höhe und Abwicklung der Entschädigung.
Der Workshop befasst sich deshalb unter anderem mit folgenden Fragen:
In der Tagungsgebühr sind die Tagungsunterlagen, Erfrischungsgetränke, Snacks in den Pausen sowie das Mittagessen enthalten.
Frau Eva Götting ist stellvertretende Abteilungsleiterin der Liegenschaftsabteilung bei der Klosterkammer Hannover. Frau Friederike Bock ist Dezernentin bei der Klosterkammer. Die Klosterkammer hält im Stiftungsvermögen der von ihr verwalteten Stiftungen ca. 17.000 Erbbaurechtsverträg.
70563 Stuttgart