Auf dem 6. Erbbaurechtskongress soll unter anderem der Erbbauzins aus Investorensicht thematisiert werden, zum Beispiel auch in USA. Darüber hinaus wird es um die Bewertung von Erbbaurechten bei Ablauf oder vorzeitiger Verlängerung gehen und über die Frage, in wie fern das Erbbaurecht als Instrument des bezahlbaren Wohnungsbaus eingesetzt werden kann, gesprochen.
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Das vollständige Programm der Veranstaltung finden Sie hier: Programm des 6. Erbbaurechtskongress in Dortmund
In der Tagungsgebühr sind die Tagungsunterlagen, Erfrischungsgetränke, Snacks in den Pausen sowie das Abend- und Mittagsbuffet enthalten. Die Übernachtung ist in diesem Betrag nicht enthalten.
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
44137 Dortmund