Privater Wohnungsbau

Am häufigsten wird das Erbbaurecht beim Bau von Wohnhäusern eingesetzt

Größter Vorteil beim Bau oder Kauf eines Hauses auf einem Erbbaugrundstück ist, dass die Finanzierung des Grundstückspreises entfällt. So kann beim konventionellen Erwerb eines Hauses – also Gebäude samt Grundstück - der im Preis enthaltene Grundstücksanteil leicht ein Viertel und mehr ausmachen.
Insbesondere von Städten und Gemeinden in Deutschland werden Erbbaurechtsgrundstücke daher oft auch gezielt einkommensschwächeren Haushalten angeboten, um ihnen den Weg zur eigenen Immobilie möglich zu machen.

Die Laufzeit eines Erbbaurechts-Vertrages ist gesetzlich nicht vorgegeben, zudem können auslaufende Verträge auch beliebig oft verlängert oder erneuert werden. Üblich sind in der Praxis Vertragslaufzeiten von 60 bis zu 99 Jahren.

Wird der Vertrag nach Ablauf nicht erneuert, so gehen auf dem Grundstück stehende Gebäude in das Eigentum des Erbbaurecht-Gebers über zu den zwischen den Parteien vereinbarten Vertragsbedingungen. In der Regel ist dabei in Erbbaurechtsverträgen bei privat genutzten Erbbaurechten mindestens eine Entschädigung in Höhe von zwei Dritteln des Verkehrswertes für die ihm zuvor gehörenden Gebäude vereinbart.

Während der Laufzeit eines Erbbau-Vertrages können Erbbaurecht-Nehmer und Erbbaurecht-Geber ihre vertraglichen Rechte verkaufen, beleihen sowie auch im Wege der Schenkung oder Erbschaft auf andere übertragen.

Brauchen Sie weitere Informationen zum Erbbaurecht? Hier geht es zu unseren Fragen & Antworten.

Deutscher Erbbaurechtsverband e. V.
Littenstraße 10, 10179 Berlin
Tel 030 - 54 711 254
info@erbbaurechtsverband.de
www.erbbaurechtsverband.de