Mietshäuser

Über das Erbbaurecht Investitionskapital für Vermietungsobjekte generieren

Von der Anwendung des Erbbaurechts können auch Vermieter profitieren. Denn auch beim Bau oder Kauf eines Mietshauses auf einem Erbbau-Grundstück spart der Investor die Finanzierung des Grundstücksanteils. Sein Kapitaleinsatz sinkt demnach. Dafür ist jährlich ein Erbbauzins zu zahlen. Jedoch ist der Erbbauzins steuerlich abzugsfähig, Abschreibungen auf Grund und Boden hingegen sind im deutschen Steuerrecht prinzipiell nicht möglich.

Dieser Effekt ist auch nutzbar, wenn jemand bereits ein Mietshaus besitzt: Bestellt er auf das Grundstück nachträglich ein Erbbaurecht, so kann er den Grund und Boden verkaufen. Wird der Erlös hieraus etwa in die Sanierung oder Modernisierung des in seinem Eigentum verbleibenden Mietshauses investiert, so kann sich auch bei Einrechnung des fortan zu zahlenden Erbbauzinses die Erlössituation nachhaltig verbessern, die Rendite des gebundenen Kapitals sich also erhöhen.

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