Denkmalbauten

Revitalisierung und Instandhaltung können durch das Erbbaurecht finanzierbar werden

Das Grundstück hat bei denkmalgeschützten Gebäuden oft einen hohen Anteil am Gesamtwert. Denn gerade in Städten befinden sich die historischen Bauten meist in gewachsenen und begehrten Lagen. Eigentümer größerer Denkmalbauten wie etwa Städte oder auch Kirchen, die solche Objekte aufwändig revitalisieren oder instandhalten müssen, können über das Erbbaurecht daher eine Lösung finden, um die Kosten zu schultern.

Das Prinzip: Wird auf das Grundstück unter dem Baudenkmal ein Erbbaurecht bestellt, behält der Eigentümer der denkmalgeschützten Immobilie das Grundstück als Erbbaurechts-Geber in seinem Eigentum. Als Erbbaurechts-Nehmer können dann Investoren das Eigentum am Gebäude oder einzelnen Wohnungen darin erwerben.

Im Ergebnis erspart sich der Erbbaurechts-Geber nicht nur die Kosten einer Revitalisierung. Sondern er bekommt darüberhinaus Einnahmen aus dem Erbbauzins. Überdies kann der Erbbaurechts-Geber vertraglich sehr genau die künftige Behandlung und Nutzung des Gebäudes im Erbbaurechtsvertrag vorgeben.

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